In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Dienstagmittag wurden weitere starke Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Krise bekanntgegeben. Seit 12.00 Uhr darf niemand mehr die Arlberg-Region verlassen und es darf auch niemand mehr in diese Region einreisen, wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) mitteilte. Die Quarantäne wird bis 3. April aufrecht sein.
Es werde Ausnahmen geben, damit die Versorgung der rund 2.100 Bewohner und der noch vorhandenen Urlauber sichergestellt sei, sagte Wallner. Es werde alles zum Schutz der Bevölkerung getan. Innerhalb dieser Regionen sei es möglich, sich zu bewegen, aber nur wenn es unbedingt notwendig ist, sagte Wallner weiter. Sollten sich noch Gäste in den Arlberg-Gemeinden befinden, dürfen auch diese weder ein- noch ausreisen.

Fünf Infizierte in Lech am Arlberg
Die Zahl der Coronavirus-Erkrankten in Vorarlberg steigt weiter. Nach Angaben der Landesregierung gibt es derzeit 100 bestätigte Infizierte in Vorarlberg. Fünf davon wurden in der Gemeinde Lech am Arlberg positiv getestet. Da man von einer Dunkelziffer ausgehen müsse – Experten gehen von einer 20-fach höheren Infektionsrate aus – seien diese drastischen Maßnahmen getroffen worden, sagte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) in der Pressekonferenz.
Skifahrer müssen in häusliche Isolation
Es gebe darüber hinaus eine weitere Maßnahme, die einen weiteren Personenkreis betreffen wird, sagte Wallner. Alle Personen, die in den letzten 14 Tagen in diesem Gebiet waren, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Diese sei nicht freiwillig, betonte Wallner in der Pressekonferenz. Es gebe aber Ausnahmen in der kritischen Infrastruktur, so Wallner weiter. Personen, die Kontakt mit Personen haben, die sich in den letzten 14 Tagen in dieser Region aufgehalten haben, können sich freiwillig einer Quarantäne unterziehen.

Kontaktformular ausfüllen
Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in dem Gebiet aufgehalten haben, müssen sich über das Kontaktformular registrieren. Sie erhalten dann wenn nötig einen Bescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber. Ausnahmen gebe es in diesem Personenkreis für Menschen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, etwa in Krankenanstalten, der Pflege, dem Lebensmittelbereich oder dem öffentlichen Verkehr – allerdings mit Auflagen, so Rüscher.
„Wir unternehmen alles, um das Virus einzudämmen“, sagte Wallner. Die Bürgermeister seien informiert und hätten bereits Vorkehrungen getroffen. Der Nachbarort St. Anton am Arlberg steht bereits seit einigen Tagen unter Quarantäne.
Arlberg-Gebiet wird abgeriegelt
Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) präzisierte die Abriegelung des Arlberg-Gebiets. Die Straßensperren zu den Ortschaften wurden vor dem Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle, auf der Verbindung nach St. Christoph und vor der Gemeinde Schröcken errichtet. Ausgenommen waren etwa Versorgungsfahrten durch gewerbliche Zulieferer und Dienstleistungen für die Daseins- und Gesundheitsvorsorge.
Gantner betonte, dass am Freitag – nach Bekanntwerden der Quarantänemaßnahmen für St. Anton am Arlberg und das Paznauntal in Tirol – die Trennung der Skigebiete am Arlberg durch die Abschaltung von zwei Bahnen noch am frühen Nachmittag erfolgt sei. „Ab diesem Zeitpunkt gab es keine technische Verbindung mehr“, sagte Gantner. In Lech, Stuben und Warth seien die Skigebiete auf freiwilliger Basis am Samstagabend geschlossen worden, die Beherbergungsbetriebe hätten am Montag zusperren müssen.
Arlberg-Region unter Quarantäne
Seit Dienstagmittag ist die Arlberg-Region unter Quarantäne. Betroffen sind die Gemeinden Lech, Warth und Schröcken sowie der Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle. Fünf Menschen wurden in Lech positiv getestet. Doch die Experten gehen von einer viel höheren Dunkelziffer aus.
1.450 Euro Strafe für verbotene Fahrt in Arlberg-Region
Wer trotz Verbots in die isolierte Vorarlberger Arlbergregion einfährt oder sie verlässt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro. Das geht aus den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hervor.
Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, heißt es in den Schreiben. In den Verordnungen wird ausdrücklich „die Zu- und Abfahrt in diese Ortschaften verboten“. Als Grundlage dafür wird das Epidemiegesetz herangezogen. Es handle sich dabei um eine „Maßnahme zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Coronavirus“.
Vom Verbot ausgenommen sind Fahrten der Blaulichtorganisationen sowie allgemeine Versorgungsfahrten durch Zulieferer etwa für Lebensmittel. Auch Fahrten zur Erbringung von Dienstleistungen, etwa der Müllabfuhr, oder zur Instandsetzung von öffentlicher Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung sind möglich. Das Verbot gilt auch nicht für notwendige Fahrten im Bereich der Alten- und Krankenpflege.
Stadler (ORF) zur Quarantäne in Arlberg-Region
ORF-Reporter Bernhard Stadler berichtet, wie die betroffenen Gemeinden die Quarantäne aufnehmen und wie sich die Sperre am Arlberg auf das Alltagsleben auswirkt.
Muxel: Lech/Zürs in schwieriger Situation
Lech/Zürs sei momentan in einer sehr schwierigen Situation, so der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel im ORF-Interview. Es handle sich um eine sehr herausfordernde Lage, die es so noch nie gegeben habe. Die Lecher Bevölkerung sei es gewöhnt, mit Lawinensperren umzugehen, aber hier handle es sich um eine andere Situation. „Aber wir werden das als Dorf, als Gemeinde gemeinsam schaffen und hoffen, dass wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Virus auszurotten“, so Muxel.
Morscher: „Verständliche und absehbare Vorgehensweise“
Für den Bürgermeister von Klösterle, Florian Morscher, kommt die Quarantäne am Arlberg nicht überraschend. Er spricht von einer verständlichen und absehbaren Vorgangsweise, damit das Virus im Arlberg-Gebiet eingedämmt werden kann. Der Ortsteil Stuben gehört zu Klösterle und ist ebenfalls seit Mittag abgeriegelt. Lebensmittel und ärztliche Versorgung seien sichergestellt, betont Morscher, der Bevölkerung gehe es den Umständen entsprechend gut.