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Silvretta Montafon
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Chronik

Verwirrung um Einspruchsfrist für Speichersee

Das Beschwerdeverfahren gegen den Schwarzköpfle-Speichersee wird wegen unterschiedlicher Terminangaben zu einem Verwirrspiel. Umweltvereine fühlen sich vom Land Vorarlberg überrumpelt.

Das Land Vorarlberg hat nämlich nicht die Beschwerdefrist, sondern das Ablaufdatum für die öffentliche Akteneinsicht in den Vordergrund gestellt. Umweltvereine haben deshalb ihre Beschwerde zu spät eingebracht und fühlen sich überrumpelt.

24. Jänner sticht in der Kundmachung ins Auge

Das Umweltamt hat am 11. Dezember bekanntgemacht, dass für den Bau des Speichersees keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, weil die Betreibergesellschaft Silvretta Montafon die ursprünglich geplante Größe der Anlage unter den gesetzlichen Grenzwert für eine UVP verkleinert hat.

Schwarzköpfle See, in Sprechblasen ist zu lesen, was sich beim Stausee-Projekt verändert hat
Silvretta Montafon
Das umstrittene Speichersee-Projekt wurde vom Betreiber verkleinert.

In der Veröffentlichung dieses Bescheides auf der Landeshomepage und auch in der Kundmachung selbst steht aber nur ein einziges Datum, das fettgedruckt sofort ins Auge sticht: der 24. Jänner – bis dahin kann der Bescheid eingesehen werden. Der entscheidende Hinweis jedoch, dass die Beschwerdefrist vier Wochen nach Kundmachung, also bereits am 8. Jänner endet, findet sich erst relativ versteckt am Ende des seitenlangen Bescheides selbst.

Derzeit kein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

Bezüglich der angekündigten Beschwerden der Speichersee-Gegner teilt das zuständige Gericht in Wien dem ORF Vorarlberg schriftlich mit, „dass in der Angelegenheit UVP-Verfahren Speicherteich Schwarzköpfle derzeit kein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Beschwerden bei der belangten Behörde einzubringen sind und diese kann den von ihr erlassenen Bescheid selbst abändern oder die Beschwerde abweisen oder zurückweisen.“

Und tatsächlich hat das Vorarlberger Umweltamt zwischenzeitlich Beschwerden gesammelt. Eine mögliche Abänderung des Bescheides kommt für das Land aber nicht infrage. In einer Stellungnahme heißt es, „dass Beschwerden der Naturschutzanwaltschaft, des Naturschutzbundes und des Alpenschutzvereines beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangt sind und diese mit dem Verwaltungsakt dem Bundesverwaltungsgericht übermittelt werden.“

Alpenschutzverein: „Haben uns am 24. Jänner orientiert“

Doch die beiden Vereine haben ihre Beschwerden viel zu spät eingereicht. Markus Petter, Geschäftsführer des Alpenschutzvereins, kritisiert das Verwirrspiel um die Termine. Man habe sich am 24. Jänner orientiert, weil dieser Termin ja vom Land hervorgehoben worden sei. Ob die Beschwerden der Umweltvereine berücksichtigt werden, wisse er nicht.

Aus dem Landhaus in Bregenz heißt es dazu nur, diese Frage müsse das Bundesverwaltungsgericht klären. Dieses ist jedoch rechtlich an die Fristsetzungen gebunden.