Visualisierung des neuen Projekts
Silvretta Montafon
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Politik

Speichersee beschäftigt nun Gericht in Wien

Der Rechtsstreit um die Errichtung des Speichersees Schwarzköpfle im Montafon geht weiter. Naturschutzanwältin Katharina Lins hat beim Bundesverwaltungsgericht in Wien Einspruch erhoben, dass für den Speichersee keine UVP durchgeführt werden muss.

Die Landesregierung teilte Mitte Dezember mit, dass für die Errichtung des Speichersees durch die Silvretta Montafon Bergbahnen keine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP notwendig sei. Ausschlaggebend sei der Verzicht auf den Skipistenbau und Verbesserungen an einer Skiroute sowie der reduzierte Nutzinhalt des Sees.

Schwarzköpfle See, in Sprechblasen ist zu lesen, was sich beim Stausee-Projekt verändert hat
Silvretta Montafon
Die Bildmontage verdeutlicht die Änderungen am Projekt

Lins gegen Methode der Verkleinerung

Naturschutzanwältin Lins hat dagegen Einspruch erhoben. Es könne nicht sein, dass ein Antragsteller sein Vorhaben beliebig verkleinert und dann der UVP auskommt, kritisiert die Naturschutzanwältin im ORF Vorarlberg-Interview. Wenn man ein in immer kleineren Stücken baut, wäre letztlich das Ergebnis, dass man für größere Vorhaben nie eine UVP brauchen würde.

Lins vermutet, dass sich auch noch andere Naturschutzorganisationen im Land an das Bundesgericht in Wien wenden werden.

Betreiber warten Entscheidung ab

Der Geschäftsführer der Silvretta Montafon, Martin Oberhammer, geht davon aus, dass die Experten im Land richtig entschieden haben. Die Betreibergesellschaft will nun die Entscheidung des Bundesgerichts abwarten.

Grüne wollen freiwillige UVP

Der Grüne Landtagsabgeordnete Christoph Metzler appelliert an die Betreiber Silvretta Montafon, sich freiwillig einem UVP-Verfahren zu stellen. Ein Projekt wie dieses mit einem schwerwiegenden Eingriff in die Landschaft müsse immer einer UVP standhalten.

Vorgeschichte

Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ war von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung eingereicht und mit Bescheid vom 16.4.2018 von dieser Behörde bewilligt worden. Gegen diesen Bewilligungsbescheid wurden zwei Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte dann die Umweltabteilung der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob das Projekt UVP-pflichtig ist.

Diese Prüfung unter Beiziehung externer Experten kam zum Ergebnis, dass eine UVP-Pflicht gegeben sei. Die Silvretta Montafon Bergbahnen hatten dann im Mai 2019 mitgeteilt,das Projekt intern auszuwerten und Ende Oktober einen geänderten Projektantrag eingereicht, der auf den Skipistenbau bzw. auf die Veränderungen an der Skiroute Nr. R44 verzichtet und den Nutzinhalt des Speichersees reduziert.