Nach dem Urteil im Prozess gegen den Mann, der erstinstanzlich wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, forderte der Vorarlberger FPÖ-Obmann Christof Bitschi am Donnerstag die sofortige Abschiebung des Mannes in die Türkei. Laut Anwalt Stefan Harg ist eine solche Abschiebung nach dem Strafvollzugsgesetz unmöglich.
Es könne nicht sein, dass „unsere Steuerzahler jahrzehntelang für diesen Mörder aufkommen müssen“, sagte Bitschi. Soner Ö. gehöre sofort außer Landes gebracht und in der Türkei hinter Schloss und Riegel. Auf das Ansinnen von Bitschi angesprochen, erklärte allerdings Harg, einer der Verteidiger von Ö., dass sein Mandant gar nicht abgeschoben werden könne. „Gemäß dem Strafvollzugsgesetz ist die Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Aufenthaltsverbot belegt ist, nur nach Verbüßung von mindestens der Hälfte der Haftstrafe und mit dessen Zustimmung möglich“, so Harg gegenüber der APA. Wenn Gründe dafür sprächen, dass es im Heimatland des Verurteilten zu Problemen kommen könnte, dann komme eine Abschiebung gar nicht infrage.

Bitschi wirft Wallner „doppelbödiges Verhalten“ vor
FPÖ-Chef Bitschi verlangte zudem erneut die rasche Umsetzung der Sicherungshaft und kritisierte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der sich wiederholt für eine Sicherungshaft aussprach, für dessen „doppelbödiges Verhalten“ in der Frage. Es sei unglaubwürdig, Verfechter einer grünen Regierungsbeteiligung zu sein und sich dann zu beschweren, dass die Umsetzung der Sicherungshaft auf sich warten lasse. Die ÖVP selbst habe erst vor zwei Wochen eine FPÖ-Initiative zur Einführung der Sicherungshaft im Nationalrat abgelehnt.
Wallner drängt auf Sicherungshaft
Nach der lebenslangen Verurteilung in erster Instanz eines Asylwerbers, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen hat, drängt Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) auf Einführung einer Sicherungshaft. Die Frage nach einer Verfassungsänderung hält er für „zweitranging, das ist eine Frage von Parteiverhandlungen“, so Wallner heute im Ö1-Morgenjournal.
Nach dem „brutalen Mord“ in Dornbirn könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Mit Blick auf die Warnungen vor der Tat in Dornbirn sagte Wallner, dass es eine Gesetzeslücke gebe, die man schließen müsse. „Mein Appell geht an die Parteien im Nationalrat, einen solchen Fall ernst zu nehmen“, sagte der Landeshauptmann. Wenn eine Verfassungsänderung notwendig wäre, sollte man das nicht im Vorhinein ausschließen.

„Man muss sich hier bewegen“
Eine Sicherungshaft ist nach Rechtsexperten und -expertinnen ohne eine Änderung der Verfassung nicht möglich. Denn eine Sicherungshaft bzw. Präventivhaft würde im Widerspruch zum Schutz der persönlichen Freiheiten stehen, so die Rechtsmeinung.
Auf die Frage, wie die ÖVP die Grünen im Bund von einer Verfassungsänderung überzeugen will, antwortete Wallner, dass er eine „gewisse Zurückhaltung in dieser Frage“ ortet. Aber die Sicherungshaft sei im Regierungsprogramm verankert. „Man muss sich hier bewegen“, so der Landeshauptmann weiter. Klar sei, dass niemand einen willkürlichen Freiheitsentzug möchte. Die Politik muss laut Wallner aber einschreiten, wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht.
Reimon gegen Verfassungsänderung
Der grüne Abgeordnete Michel Reimon hat die von der ÖVP geforderte und im Koalitionspakt festgeschriebene „verfassungskonforme Sicherungshaft“ heute als „Marketingmaßnahme“ bezeichnet. Für eine solche Präventivhaft brauche es seiner Ansicht nach eine Verfassungsänderung. „Die ist aus grüner Sicht unmöglich, da werde ich nicht zustimmen“, sagte Reimon im Ö1-Mittagsjournal – mehr dazu in ORF.at.