Verteidiger Ludwig Weh und Stefan Harg
Tarja Prüss
Tarja Prüss
Chronik

Anwälte wollen Urteil anfechten

Nach dem Schuldspruch im Mordprozess wegen der tödlichen Messerattacke an der BH Dornbirn werden die Anwälte des Täters das Urteil anfechten. Aus ihrer Sicht hat es beim Prozess Verfahrensmängel gegeben und zudem sei die Höhe der Strafe zu hoch.

Lebenslange Haft wegen Mordes – dieses Urteil hat am Mittwoch der Richter über den 35-Jährigen gesprochen, der vor knapp einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hat. Damit ist das Verfahren aber noch lange nicht zu Ende. Denn die Verteidiger des Mannes haben gleich nach dem Schuldspruch angekündigt, dass sie das Urteil anfechten werden.

Berufung gegen lebenslange Haft

Die Verteidiger wollen gegen die Strafhöhe berufen. Lebenslange Haft ist aus ihrer Sicht in diesem Fall nicht angebracht. Sie argumentieren damit, dass ihr Mandant psychische Störungen aufweist was auch das Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller ergeben hat. Zum anderen haben die Anwälte während des Prozesses einige Verfahrensmängel ausgemacht. Daher werden sie eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof richten. Um das zu tun, haben sie nun ein paar Wochen Zeit. Verteidiger Wilfried Ludwig Weh sagt, er will zuerst das schriftliche Urteil des Richters abwarten und dann die Mängel genau herausarbeiten. Einige davon sind ja bereits beim Prozess zur Sprache gekommen – etwa dass Gerichtspsychiater Haller nicht die ganze Zeit beim Verfahren anwesend war.

Angeklagter
Tarja Prüss
Der 35-Jährige wurde verurteilt

Mann verbüßt Strafe nicht in Vorarlberg

Der Mann wird seine Haftstrafe nicht in Vorarlberg absitzen. Alles, was über eineinhalb Jahre liegt, muss in Gefängnissen in anderen Bundesländern abgesessen werden – entweder in der Justizanstalt Stein in Niederösterreich, in Graz-Karlau in der Steiermark oder in Garsten in Oberösterreich.

Derzeit befindet sich der 35-jährige Türke aber noch in Feldkirch. Und sein Anwalt Weh hofft, dass er dort auch noch eine Zeit lang bleiben kann – zumindest bis die Nichtigkeitsbeschwerde formuliert und eingebracht ist. Denn ansonsten wäre es für seine Verteidiger sehr mühsam, jedes Mal in ein anderes Bundesland fahren zu müssen, um mit ihm zu sprechen. Und natürlich ist auch die Familie des Mannes hier in Vorarlberg. Dass es zu einer Auslieferung bzw. Ausweisung in die Türkei kommt, glaubt Anwalt Weh übrigens nicht.