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Chronik

Polizei gibt Tipps für Silvester-Feuerwerk

Wenn zum Jahreswechsel in Vorarlberg wieder unzählige Raketen und Böller gezündet werden, dann ist Vorsicht geboten. Die Polizei ruft daher zur generellen Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern auf und gibt Tipps für den sachgemäßen Umgang.

Damit durch Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel keine Menschen gefährdet oder verletzt werden, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Denn bei unsachgemäßer Verwendung können schwere Verbrennungen oder Verletzungen an Augen und Gliedmaßen die Folge sein. Besonders Alkoholeinfluss und unsachgemäßes Hantieren können laut Polizei zu Verletzungen und Sachschäden führen.

Größere Silvesterraketen erst ab 18 Jahren

Der Umgang mit pyrotechnischen Produkten ist im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt. Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke fallen in die Kategorie F (F1 bis F4).

• F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können ab 12 Jahren erworben werden.
• F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden.
• F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich.
• F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet und die „Profis“ vorgesehen sind. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben. Nachweis über die Fachkenntnis ist erforderlich.

Raketen dürfen nicht überall verwendet werden

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen.

Feuerwerk am Nachthimmel
pixabay.com

Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht verwendet werden. Auch im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten. In geschlossenen Räumen dürfen nur Produkte der Kategorie F1 verwendet werden. Vereinzelt sind auch F2-Produkte für den Gebrauch im Haus geeignet – diese sind ausdrücklich dafür gekennzeichnet.

Tipps für sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

• Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise!
• Kaufen Sie pyrotechnische Produkte nur im Fachhandel!
• Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab! Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper! Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein!
• Schließen Sie Fenster und Haustüren! So können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
• Zünden Sie einen „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal an!
• Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung und geben Sie keine Feuerwerkskörpern an nicht berechtigte Personen weiter!

Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden.

Land: Appell für zeitliche und räumliche Begrenzung

Aus Sicht der Landesregierung ist die Lärm- und Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht vielerorts so hoch wie sonst nie im Jahr. „Diese enorme Umweltbelastung könnte reduziert werden, in dem die Feuerwerke zeitlich und räumlich in den Gemeinden eingeschränkt werden“, appelliert Umwelt- und Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch (Grüne) an die Vorarlberger Bürgermeister.

„Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert“, gibt Landesrat Christian Gantner (ÖVP) zu bedenken. Und Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) verweist auf den Gesundheitsaspekt: „Die hohe Feinstaubkonzentration wirkt sich negativ auf die Atemwege aus. Zudem müssen regelmäßig Personen wegen unsachgemäßer Verwendung von Silvesterraketen in Vorarlbergs Spitälern behandelt werden.“