Kirchenturm von Ludesch, im Vordergrund ein paar Äste eines Baumes
ORF Vorarlberg
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Chronik

Volksabstimmung Ludesch wird angefochten

Die Volksabstimmung in Ludesch wird laut „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. 15 Einwohner, darunter auch Grundstückseigentümer, gehen gegen das Bürgervotum vor.

Die Volksabstimmung gegen die Betriebserweiterung des Fruchtsaftherstellers Rauch, Red Bull und Ball in Ludesch hat für große Diskussionen gesorgt. Die Bevölkerung sprach sich ja gegen die Betriebserweiterung aus. Nun geht der Streit vor dem Verfassungsgerichtshof weiter. Dessen Sprecher Raphael Draschtak bestätigte gegenüber der „Neuen“, dass am vergangenen Freitag eine Anfechtung der Volksabstimmung eingelangt sei.

Ludescher klagen gegen Volksentscheid

Auf den Tag genau vor einem Monat haben sich die Bürger von Ludesch für den Erhalt der Grünflächen in ihrer Gemeinde ausgespochen. Eine Abage also für den Fruchsaftproduzenten Rauch und den Dosenerzeuger Ball und deren Erweiterungpläne. Doch jetzt, gerade einmal einen Monat danach, wackelt diese Entscheideung bereits wieder. Das berichtet die Neue Vorarlberger Tageszeitung. Der Grund:15 Ludescher, darunter auch Eigentümer der betreffenden Grünflächen – fechten die Vollksabstimmung vor dem Verfassungsgerichtshof an.

15 Privatpersonen

Angefochten wird der Volksbescheid laut „Neue“ von 15 Privatpersonen, darunter auch zwei Eigentümer jener Grünzonen-Grundstücke, die umgewidmet hätten werden sollen. Vertreten werden sie vom Feldkircher Rechtsanwalt Sanjay Doshi. Er ist laut „Neue“ davon überzeugt, dass das Ergebnis der Volksabstimmung aufgehoben wird. Seiner Meinung nach müsste für eine verfassungskonforme Volksabstimmung bereits eine Umwidmung beschlossen worden sein. Es gebe aber keinen entsprechenden Gemeindevertretungsbeschluss.

Komplizierte Fragestellung?

Aber auch die Formulierung der Frage sei zu kompliziert gewesen. Da jene, die gegen die Umwidmung und gegen die Erweiterung sind, bei der Abstimmung mit „Ja“ stimmen mussten, und jene, die für eine Umwidmung und für eine Erweiterung waren, mit „Nein“. Doshi hat laut „Neue“ seinem Schreiben an den VfGH fünf eidesstattliche Erklärungen beigelegt, in denen Bürger bezeugen mit „Ja“ gestimmt zu haben, weil sie für die Betriebserweiterung seien. Ein weiterer Anfechtungsgrund für Doshi ist, dass die Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hatten, sich zu äußern.

Bürgermeister Lauermann nicht erfreut über Anfechtung

Für den Ludescher Bürgermeister, Dieter Lauermann, sei das Verfahren durch die Volksabstimmung jetzt eigentlich soweit beendet gewesen. Denn, unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung sei Ludesch an sich der Verlierer – die Diskussion habe tiefe Risse durch die Ludescher Bevölkerung gezogen. Seine Aufgabe sei es nun, diesen Scherbenhaufen wegzuräumen, so Lauermann. Allerdings gehe es jetzt in die Verlängerung – er könne nur hoffen und an die Bürgerinnen und Bürger von Ludesch appellieren, dass diese Sache jetzt mit der nötigen Sachlichkeit ablaufe.

56,1 Prozent gegen Betriebserweiterung

Bei der Volksabstimmung haben sich 56,1 Prozent der Wähler in Ludesch gegen die Erweiterung des Fruchtsaftherstellers Rauch und des Aludosenproduzenten Ball in der Landesgrünzone ausgesprochen – mehr dazu in Ludesch: Bürger stimmen gegen Erweiterung (vorarlberg.ORF.at).