Urteil gegen Afghanen nach tödlicher Messerattacke
Nach dem Prozess gegen einen Afghanen nach einer tödliche Messerattacke gegen einen Vorarlberger in Innsbruck will die Opferfamilie ein Zeichen gegen Hetze und Hass setzen.
25-Jähriger wird eingewiesen
Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil „Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ ging Donnerstagabend der Prozess wegen einer tödliche Messerattacke zu Ende. Die Geschworenen kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen Auffassung, dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich in den Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – mehr dazu in Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen.