Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November 2018, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden ist, steht am Donnerstag, 21. November 2019, ein 25-Jähriger vor dem Landesgericht Innsbruck.
APA/BRIGITTE FORSTER
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Chronik

Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen

Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstagabend der Prozess wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger zu Ende gegangen. Der beschuldigte 25-jährige Afghane wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Die Geschworenen kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen Auffassung, dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich in den Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tatverdächtiger verweigerte bis zuletzt Aussage

Der vorbestrafte Mann aus Afghanistan verweigerte bis zum Prozessende die Aussage – auch auf mehrmaliges Nachfragen der vorsitzenden Richterin. Was in der Novembernacht vor einem Jahr passiert ist, mussten die Beweise klären, von denen es aber nicht viele gab. Zwar war das Opfer zum Tatzeitpunkt mit sieben Freunden in der „Bogenmeile“ unterwegs, weil der junge Mann aber am Schluss der Gruppe ging, hat keiner von ihnen die tödliche Attacke mitbekommen. Es gibt zwar Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera. Die Tat selbst ist darauf aber aufgrund der Entfernung und Dunkelheit nicht zu erkennen. Lediglich ein Mann, der schnell vom Tatort wegrennt, ist zu sehen. Laut Staatsanwältin handelt es sich dabei um den 25-jährigen Tatverdächtigen.

Mordverdächtiger
zeitungsfoto.at
Der Angeklagte schweigt

Motiv und Hintergründe unklar

Die Hintergründe und auch das Motiv der Tat waren unklar. Die Staatsanwältin vermutete ein Drogengeschäft als Auslöser, aber auch dafür gab es keine klaren Beweise. Möglicherweise hat es gar keinen Grund für den Angriff gebraucht, denn der Tatverdächtige ist offenbar psychisch krank. Darin waren sich sowohl die Anklagebehörde als auch die Verteidigung einig. Der Afghane sei schizophren und leide an Wahrnehmungsstörungen. Der Verteidiger sprach davon, dass sein Mandant „in einer eigenen Welt“ lebe. Trotzdem wies er darauf hin, dass eben weder ein Motiv noch eine Tatwaffe gefunden werden konnte. Und sollte der 25-Jährige die Tat doch begangen haben, dann wäre er aufgrund seiner Krankheit schuldunfähig und müsste in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Und genau das forderte die Staatsanwältin.

Rekonstruktion aus medizinischer Sicht

Am Nachmittag waren die Experten am Wort: Zum einen rekonstruierte Gerichtsmediziner Walter Rabl die Tat aus medizinischer Sicht. Demnach ist das Opfer, ein 21-jähriger Vorarlberger, durch einen Stich in den Hals getötet worden. Der massive Blutverlust habe dazu geführt, dass der junge Mann bereits bei der Einlieferung im Krankenhaus klinisch tot gewesen sei. Der Täter hat laut Rabl wahrscheinlich von hinten auf das Opfer eingestochen.

Gutachterin empfahl Einweisung

Ebenfalls am Nachmittag präsentierte Adelheid Kastner ihr psychiatrisches Gutachten. Demnach leide der Tatverdächtige an Schizophrenie. Solche Menschen seien „spontan und zufällig“ gewalttätig. „Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe“, so die Psychiaterin. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können. Laut Kastner gehe von dem 25-Jährigen eine große Gefahr aus. Um andere Menschen vor ihm zu schützen, empfahl die Expertin daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.