Akten beim Prozess im Landesgericht Feldkirch
ORF Vorarlberg
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Gericht

Schluss-Plädoyers im Häusle-Prozess

Der Umwelt-Prozess gegen neun ehemalige Mitarbeiter der Entsorgungsfirma Häusle ist am Donnerstag nach 20 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Zahlreiche Zeugen präsentierten teils unterschiedliche Geschichten rund um illegal vergrabenen Müll und mutmaßliche Abgabenhinterziehung. Das Urteil wird in einer Woche verkündet.

Für Staatsanwältin Konstanze Manhart sind die Dinge im Fall Häusle klar, wie sie am Vormittag in ihrem Schlussplädoyer ausführte, das mehr als eine Stunde dauerte. Das globale Umweltproblem könne hier nicht gelöst werden, der Schöffensenat habe aber die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Urteil etwas dazu beizutragen.

Staatsanwältin fordert Schuldspruch

Zur Rolle des Erst- und des Zweitangeklagten sagte sie, die beiden ehemaligen Geschäftsführer hätten die Verantwortung für abgabenrechtliche Fragen im Unternehmen gehabt. Die Geschäftsführung müsse sich darum kümmern, dass es entsprechende Arbeits- und Prozessabläufe gibt und dass diese auch kontrolliert werden. Nach Angaben der Staatsanwältin hat es keine Aufzeichnungen gegeben, was mit dem „Problemmaterial“ passiert. Es sei einfach auf dem Gelände abgeladen und verschoben worden. Es hätte ein System zur Erfassung dieser Abfälle geben müssen – und auch vorort-Kontrollen durch die Geschäftsführung.

Schlussplädoyers im Häusle-Prozess

Der Umweltprozess gegen neun ehemalige Mitarbeiter der Entsorgungsfirma Häusle ist am Donnerstag nach 20 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Zahlreiche Zeugen präsentierten teils unterschiedliche Geschichten rund um illegal vergrabenen Müll und mutmaßliche Abgabenhinterziehung. Das Urteil wird in einer Woche verkündet.

Die Staaatsanwältin forderte einen Schuldspruch für die übrig gebliebenen acht Angeklagten. Zwei sind mit einer Diversion – also der Zahlung einer Geldstrafe – aus dem Prozess ausgeschieden.

Verteidiger weisen Vorwürfe zurück

Die Verteidiger haben die Ausführungen der Staatsanwältin offen kritisiert – ihre Mandanten hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Der Verteidiger des Erstangeklagten sagte, es gebe nur Mutmaßungen und Unterstellungen, aber keine Beweise. Es sei auch vollkommen unklar, warum der ehemalige Häusle-Geschäftsführer das illegale Vergraben von Müll angeordnet haben sollte. Ebenso der Verteidiger des Zweitangeklagten. Das Verfahren habe keinen einzigen Beweis gebracht, dass sein Mandant etwas mit einem der zehn Anklagepunkte zu tun haben sollte.

Urteil in einer Woche

Jetzt ist der Schöffensenat, zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter, an der Reihe. Er entscheidet über Schuld oder Unschuld. Am Donnerstag in einer Woche wird das Urteil verlesen.