Erster Prozesstag rund um Häusle-Müllskandal
Mathis Fotografie
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Chronik

Müllskandal: Prozess geht in Schlussrunde

Nach fast 20 Verhandlungstagen geht der Umweltprozess gegen neun ehemalige Mitarbeiter von Häusle in die Schlussrunde. Ihnen wird vorgeworfen, insgesamt 15.000 Tonnen Müll illegal vergraben und Abgaben in Höhe von 1,8 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Am Mittwoch stand der ehemalige Häusle-Geschäftsführer im Zeugenstand.

Der 55jährige, der das Unternehmen zu der Zeit leitete, als der Müllskandal aufflog, räumt ein, dass bereits zu Beginn seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von großen und problematischen Müllhaufen die Rede war.

Häusle-Prozess Finale: Ehemaliger Geschäftsführer entlastet Hauptangeklagte

Nach fast 20 Verhandlungstagen geht der Umweltprozess gegen neun ehemalige Mitarbeiter von Häusle in die Schlussrunde. Am Mittwoch hat Thomas Habermann ausgesagt. Er sorgte für eine Entlastung der Hauptangeklagten.

Er hatte zunächst als Berater bei Häusle angefangen und hatte die Aufgabe, Betriebsprozesse zu verbessern und Kosten einzusparen. Im Dezember 2015 hatten ihm die Gesellschafter dann angeboten, die Geschäftsführung zu übernehmen. Der Zeuge hat nach eigenen Angaben keine abfallspezifische Ausbildung, die Geschäftsführung wurde deshalb auf drei Personen verteilt.

Eine seiner zentralen Aussagen: Er könne sich an keine Mitarbeiterversammlung erinnern, bei der die Aufbereitung von Gärresten zur Sprache gekommen ist. Auch nicht daran, dass etwa der Erstangeklagte irgendeine Anordnung gegeben habe, wie das Problem gelöst werden soll – weitere Zeugenaussagen zu den Verantwortlichkeiten in Ehemals belastende Aussagen verblassen.

Kriminelle Energie und System

Der Zeuge wurde von den Anwälten sehr genau zu seinen Auftritten in der Öffentlichkeit nach Bekanntwerden des Müllskandals befragt. Insbesondere interessierte die Anwälte, wieso er kurze Zeit nach dem Auffliegen der ersten illegalen Müllablagerungen von krimineller Energie und System sprechen konnte und wen er da gemeint habe. Er habe ganz sicher nicht den Erstangeklagten gemeint, sagte der 55-Jährige. Man habe aktive Pressearbeit betrieben und den möglichen Schaden hochgerechnet. Die Frage der Staatsanwältin, ob er auch Fundstellen konstruiert habe, damit das Unternehmen und der Erstangeklagte schlecht geredet werden und die Firma Loacker die restlichen Anteile günstiger übernehmen kann, verneint er. Man habe lediglich eine offensive Informationsstrategie gefahren.