Einer der Gastronomen, die sich gegen das Verbot wehren, ist Marcel Lerch, unter anderem Inhaber der iTaly Sportsbar in Lustenau und der Neptun Bar in Bregenz. Er hat nun einen Individualantrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, beruft sich allerdings nicht – wie andere Gastronomen – auf den Anrainerschutz. Lerch argumentiert damit, dass man sich auf bestehende Gesetze verlassen können muss. Außerdem sei die Gleichsetzung von Nachtlokalen und Restaurants ungerechtfertigt. Lerch hofft, in den nächsten Tagen einen positiven Bescheid zu erhalten.
Bereits angenommen wurde der Antrag des Wiener Anwalts Florian Berl, der mehr als 1.000 Gastronomen vertritt, darunter auch 14 Vorarlberger. Bei diesem Verfahren ist nun die Bundesregierung am Zug, die zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Nur rund fünf Prozent aller Anträge werden vom VfGH angenommen.