Frische Lebensmittel aus der mediterranen Küche
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Chronik

Strenge Vorgaben beim Mindesthaltbarkeitsdatum

Mitarbeiter des Merkur-Markts in Dornbirn haben, wie berichtet, vor allem Käse mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum aus dem Regal genommen, neu verpackt und mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum erneut angeboten. Die Vorgaben für dieses Mindesthaltbarkeitsdatum sind eigentlich streng.

Rund 1.500 Kontrollen führen die Lebensmittelinspektoren in Vorarlberg pro Jahr durch – bei Herstellern, in Gastronomiebetrieben und bei den Handelsketten. Im Handel sind die Waren mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Dieses Datum legt der Hersteller fest, erklärt Friedrich Klinger, Lebensmittelinspektor des Landes.

„Der [Hersteller] muss nachweisen können – uns, der Behörde gegenüber – dass sein Produkt bis zu dieser Haltbarkeit tatsächlich vom Konsumenten unbedacht genossen werden kann, ohne dass Vitaminverluste oder leichter Verderb schon eingetreten sind“, sagt Klinger. Bei Kontrollen seiner Behörde werden die Produkte einmal gleich nach der Entnahme untersucht. Ein zweites Mal werden sie beim Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum untersucht.

Engmaschiges Netz

Laut einer EU-Verordnung müssen auch die Hersteller selbst ihre Produkte einmal jährlich von der Behörde überprüfen lassen. Dazu kommen eigenständige Kontrollen der Behörden sowie Eigenkontrollen. In der Sennerei Schnifis werden beispielsweise bei jeder Charge Rückstell-Produkte hinterlegt, erklärt Geschäftsführer Markus Hartmann. Ein bis zwei Jughurts werden pro Charge eingekühlt und nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum kontrolliert. Ist etwas nicht in Ordnung, müsse umgehend reagiert werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Nach der Umetikettierung von Lebensmitteln im Dornbirner Merkurmarkt hat „Vorarlberg heute“ nachgefragt: Wie werden Mindesthaltbarkeitsdaten festgelegt – und wer kontrolliert das?

Experte: Kaum Beanstandungen

Der Kunde kann prinzipiell auf das Mindesthaltbarkeitsdatum vertrauen, sagt Lebensmittelinspektor Friedrich Klinger. Es gebe kaum Beanstandungen in diese Richtung. „Wichtig ist aber natürlich für den Konsumenten, dass er auch die Lagerbedingungen einhält, die der Hersteller auf dem Produkt vorgibt.“

Außerdem solle der Konsument mehr auf seine Sinnes-Organe vertrauen – und nicht nur auf ein aufgedrucktes Datum. Im Gegensatz zum Verbrauchsdatum, erklärt Klinger: „Da besteht bei sehr sensiblen Produkten wie Faschiertem, rohem Fisch doch die Möglichkeit, dass sich schon Patogene, Keime gebildet haben und es unter Umständen zu Bauchschmerzen, Durchfall usw. kommen kann.“ Darum sollte bei diesen Produkten das Verbauchsdatum eingehalten werden.