Einkaufswagen von Merkur
ORF.at/Lukas Krummholz
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Chronik

Supermarktkette bestätigt Irreführung

Der Lebensmittelhändler Merkur bestätigt die von der Arbeiterkammer Vorarlberg erhobenen Vorwürfe gegen den Markt in Dornbirn. Es sei dort zu Verbrauchertäuschungen mit Haltbarkeitsdaten gekommen.

Wie die Arbeiterkammer in einer Aussendung am Dienstag mitteilte, seien Produkte in der Merkur-Feinkostabteilung, vor allem Käse mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, aus den Regalen genommen, neu verpackt und wieder zum Verkauf angeboten worden – mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum und zum selben Preis.

Dienstrechtliche Konsequenzen angekündigt

Die REWE-Gruppe, zu der Merkur gehört, bestätigte mittlerweile die Vorwürfe. Es habe nach deren Bekanntwerden umgehend eine interne Überprüfung gegeben, so Pressesprecher Paul Pöttschacher gegenüber dem ORF Vorarlberg. Er spricht von einem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter, das nicht zu tolerieren sei.

„Wir werden entsprechende dienstrechtliche Konsequenzen setzen und den Fall vertieft prüfen. Darüber hinaus arbeiten wir selbstverständlich vollumfänglich mit den Behörden zusammen. Zudem wurde sichergestellt, dass die fraglichen Produkte aus dem Verkauf genommen wurden“, so Pöttschacher.

Rusching: „Verbraucher getäuscht“

Oftmals sei das Datum um zehn Tage oder sogar mehr verlängert worden, so AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. Er sagte, dass die Täuschungen nicht nur in der Feinkostabteilung, sondern auch beim Brot geschehen seien. So sei etwa Brot, das am Samstag nicht verkauft worden sei, über das Wochenende eingefroren und am Montag wieder verkauft worden.

Schwere Vorwürfe gegen Merkur

Die AK erhebt schwere Vorwürfe gegen den Lebensmittelhändler Merkur. In dessen Markt in Dornbirn soll es zu systematischen Verbrauchertäuschungen mit Haltbarkeitsdaten gekommen sein.

„Die Verbraucher werden durch diese Vorgehensweise hinsichtlich der Frische und Qualität der Produkte getäuscht“, kritisierte Rusching. Und weiter: „Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zwar weiterhin verkauft werden, doch die KonsumentInnen müssen deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden. Durch das Neuverpacken und Verlängern des Haltbarkeitsdatums wird diese Vorschrift klar umgangen.“

Lebensmittelbehörde bereits informiert

Die Arbeiterkammer stützte ihre Vorwürfe auf Beschwerden und Informationen, die laut Rusching so eindeutig seien, dass man sich zur Veröffentlichung der Missstände entschlossen habe. Es sei eine wesentliche Aufgabe des Konsumentenschutzes, den Kunden solche Informationen bekanntzugeben, so Rusching.

Die AK schaltete auch die Lebensmittelbehörde ein. Lebensmittelinspektor Friedrich Klinger bestätigte, dass die Behörde vier Proben entnommen hat. Die Ergebnisse fielen aus Sicht des Merkur-Marktes positiv aus: Die Qualität sei jeweils „sehr gut“ gewesen. Bilder und Filmaufnahmen, die laut Klinger die Umetikettierungen dokumentieren, werden der Bezirkshauptmannschaft übergeben.

AK will mehr Rechte für Kontrolleure

AK-Präsident Hubert Hämmerle kritisierte auch die Politik: „Seit mehreren Jahren fordern wir die Gesetzgeber dazu auf, die Lebensmittelaufsichtsbehörde im Interesse der Konsument von ihrem Maulkorb zu befreien. Amtliche Lebensmittelkontrollen sollen die Möglichkeit haben, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu publizieren und Informationen über Mängel und beanstandete Betriebe allen zugänglich zu machen.“

Die Konsumentenschutzsprecherin der Vorarlberger FPÖ, Nicole Hosp, forderte indes eine restlose Aufklärung des Sachverhalts. Sollten die Vorwürfe stimmen, würde es sich um eine „grobe Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten“ handeln. Das müsse „entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen“, so Hosp.