Internetbetrug und online Überweisung
imago images/Imaginechina-Tuchong
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Chronik

Kleinanzeigen: Polizei warnt vor Betrügern

Die Polizei warnt vor Betrügern auf Kleinanzeigenportalen: Die Täter verlagern Preisverhandlungen auf andere Kanäle und locken Verkäufer auf gefälschte Bankseiten. Sie erbeuten Onlinebanking-Zugangsdaten und führen mehrere Sofortüberweisungen ins Ausland durch.

Die Betrüger führen die Preisverhandlungen meistens gezielt auf anderen Kanälen wie Messengerdiensten oder per E-Mail außerhalb der Kleinanzeigenportale. Sie leiten die Verkäufer durch zugesendete Links auf gefälschte, aber täuschend echt aussehende Internetseiten der eigenen Hausbank. Dort werden die Verkäufer aufgefordert, ihre Onlinebanking-Zugangsdaten einzugeben. Anschließend führen die Täter mehrere Sofortüberweisungen ins Ausland durch, wobei es zu vier- bis fünfstelligen Schadenssummen kommen kann.

Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen

Verkäufer sollten vorsichtig sein, wenn Preisverhandlungen auf andere Kanäle verlegt werden. Sie sollten keine Links von Unbekannten anklicken und ihre Bankdaten niemals auf einer Seite eingeben, die sie über einen Link erreicht haben. Bei Verdacht auf Betrug sollten sie sofort die Polizei informieren. Es ist wichtig, wachsam zu sein und sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen.

Die Kriminalpolizei rät…

  • Verwenden Sie keinesfalls Links, die Ihnen von unbekannten Personen zugesandt wurden.
  • Verwenden Sie Ihr Online-Banking ausschließlich über den Ihnen bekannten Zugang und überprüfen Sie die Plausibilität der Internet-Adresse in der Adresszeile Ihres Browsers.
  • Führen Sie keine Freigaben bei Ihrem Onlinebanking durch, wenn Sie die betreffende Transaktion nicht selbst veranlasst haben.
  • Geben Sie niemals potenziellen Käufern Freigabedaten des Online-Bankings bekannt (Push-TAN, QR-Code, SMS-Code etc.).
  • Überlegen Sie, ob Forderungen nach Daten für die Kaufabwicklung notwendig sind und Sinn ergeben. Ein potenzieller Käufer benötigt zur Kaufpreiszahlung ausschließlich den IBAN und bei Auslandsüberweisungen den BIC.
  • Sind Sie nicht sicher, ob es sich um einen Betrugsversuch handeln könnte, informieren Sie sich bei Fachpersonen oder kontaktieren Sie die Polizei.
  • Verdächtige Wahrnehmungen können Sie bei jeder Polizeidienststelle melden.