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Mathis Fotografie
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Politik

Wahlzeiten für die EU-Wahl stehen fest

In Österreich findet am 9. Juni die EU-Wahl statt. Nicht nur bei den Parteien laufen die Vorbereitungen dafür bereits auf Hochtouren, auch für den Ablauf der Wahl. Die Öffnungszeiten für die Vorarlberger Wahllokale stehen unter anderem bereits fest, Informationen dazu erhalten Wahlberechtigte per Brief.

Die „Amtliche Wahlinformation“ ersetzt im Wahllokal nicht den Lichtbildausweis.

In den kommenden Wochen erhalten alle Wahlberechtigten in den Vorarlberger Gemeinden und Städten einen Brief, die „Amtliche Wahlinformation“ für die Europawahl. Darin finden Wählerinnen und Wähler Angaben zum genauen Ort und den Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals. Zudem ist darin ein Zahlencode für die Online-Beantragung einer Wahlkarte sowie ein schriftlicher Wahlkartenantrag enthalten.

In der Regel öffnen die Vorarlberger Wahllokale in Gemeinden und Städten zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Öffnungszeiten sind auch Online abrufbar.

Fristen für Wahlkarten beachten

Wer sich am Tag der EU-Wahl voraussichtlich nicht an dem Ort aufhält, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt für geh- und transportunfähige Wahlberechtigte, sie können anfordern, von einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag besucht zu werden.

Eine Wahlkarte kann Online, per Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich beantragt werden. Das ist persönlich in der Gemeinde, in der man den Wohnsitz hat, möglich. Per Telefon kann die Wahlkarte hingegen nicht beantragt werden. Bis 7. Juni (12.00 Uhr) kann der Antrag mündlich eingebracht werden, schriftlich muss der Antrag bis zum 5. Juni bei der jeweiligen Gemeinde einlangen. Wird die Wahlkarte persönlich abgeholt, muss der Eintrag am 5. Juni bis 12.00 Uhr einlangen und auch bis zu diesem Zeitpunkt abgeholt werden.

Selber Stichtag für Wahlkarten in allen Gemeinden

Diese Stichtage – der 5. Juni für eine schriftliche und der 7. Juni für eine mündliche Beantragung – gelten für alle Gemeinden und Städte gleichermaßen. Die Wahlkarten werden nach Informationen des Landes ab Mai ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen bereits fest, der mit der Wahlkarte übermittelte Stimmzettel für die Wahl liegt vor.