Angefangen hat alles mit Cannabisgeruch in einer Hohenemser Wohnung, der Polizisten zu einer spontanen Durchsuchung veranlasste. Dafür holten sie sich telefonisch das Okay der Staatsanwaltschaft ein. Dass die Polizisten aber dann auch einen Außenabstellraum durchsuchten, sorgt bis heute für Streit.
Inhalte des Telefonats sollen geklärt werden
Das Landesgericht hat diese Durchsuchung nämlich nicht genehmigt. Bei der Durchsuchung des Abstellraums stellten die Beamten zwei Schreckschusspistolen sicher. Der Abstellraum befindet sich etwa vier Meter von dem Gebäude entfernt, in dem die Wohnung ist, die beiden Objekte sind baulich nicht miteinander verbunden.
Es geht nun darum, ob die Staatsanwaltschaft einen Fehler gemacht hat oder die Polizei. Damit hängt auch zusammen, bei welchen Gerichten sich die Betroffenen beschweren können. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Sache jetzt wieder zurück an den Start geschickt. Aus seiner Sicht muss noch genau geklärt werden, was Staatsanwalt und Polizei damals am Telefon besprochen haben.