Hotelbett
ingusk – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Vorsicht vor KI-gefälschten Hotelbewertungen

Hotelbewertungen im Internet werden immer öfter mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) gefälscht. Der Vorarlberger ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner warnt zur Vorsicht, vor allem, wenn Kommentare zu sehr nach Werbebroschüren klingen.

Online-Bewertungen spielen bei der Reiseplanung eine große Rolle. Gerade bei der Suche nach der passenden Unterkunft verlassen sich Reisebegeisterte oft auf Empfehlungen aus dem Internet. Hinter Kunden-Bewertungen im Internet müssen aber nicht immer echte Frauen oder Männer stehen. Mit KI-Programmen würden sich viele positive Kommentare von erfunden Personen erstellen lassen, betont Wagner. Vorsichtig sollte man vor allem dann werden, wenn sich die Formulierungen wie aus einer Werbebroschüre lesen lassen, etwa „die elegant gestalteten Suiten bieten höchsten Komfort“.

Auch wenn viele Bewertungen am selben Tag online gestellt werden, kann das darauf hindeuten, dass damit etwas nicht stimmt. Am verlässlichsten seien nach wie vor die persönlichen Empfehlungen von Verwandten und Bekannten, betont Wagner.

Rechtliche Konsequenzen von Bewertungen

Wer selbst eine Bewertung schreibt, sollte Acht geben. Kritische und negative Bewertungen sind im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt, aber manche Nutzer formulieren ihre Kritik sehr scharf und verlassen diesen geschützten Bereich, erklärt Konsumentenschützer Franz Valandro. Er warnt: „Das kann von der unwahren Tatsachenbehauptung über Beleidigungen bis zu Unterstellungen von Strafhandlungen führen.“ Solche Kommentare können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Valandro berichtet von Fällen, in denen Nutzer aufgrund ihrer Bewertungen rechtlich belangt wurden. Wer Bewertungen im Internet hinterlässt, sollte sich also gut überlegen, was er schreibt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit der Bewertungen zu gewährleisten.

Forderung nach Klarnamenpflicht

Angesichts der zunehmenden Probleme mit gefälschten und unsachgemäßen Bewertungen fordert die Wirtschaftskammer eine Klarnamenpflicht bei Bewertungen. Dies würde dazu beitragen, dass Online-Bewertungen sachlicher abgegeben werden, so die Kammer.