Die Tat ereignete sich Ende Februar in Dornbirn. Dort leistete die Frau mit 3,9 Promille Alkohol im Blut heftigen Widerstand gegen die Polizeibeamten – mit Schlägen, Tritten und auch mit Bissen. Eine Polizistin erlitt dabei eine schmerzhafte Bisswunde am Mittelfinger.
Hälfte der Geldstrafe auf Bewährung
Die Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig und reumütig. Der Richter verzichtete deshalb auf eine Haftstrafe und verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Die Frau muss aber vorerst nur die Hälfte davon bezahlen, weil die andere Hälfte auf Bewährung ausgesprochen wurde. Das heißt, dass die 480 Euro verfallen, wenn sich die Frau in den kommenden drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Fix zahlen muss sie jedoch ein Schmerzengeld von 100 Euro an die verletzte Polizistin.
Die Angeklagte bat nach der Verkündung des Urteils um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.