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Witthaya – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Gefördertes Medizinstudium: Strafe bei Abbruch

Seit heuer kann das Land eigene, geförderte Studienplätze für Medizin anbieten. Die Studierenden bekommen als Stipendium monatlich 1.000 Euro. Dafür verpflichten sie sich, nach dem Studium für das Land zu arbeiten. Wird das Medizinstudium vorzeitig abgebrochen, muss eine Strafzahlung bezahlt werden.

In Vorarlberg werden seit heuer drei geförderte Studienplätze für Medizin angeboten. Die angehenden Ärztinnen und Ärzte bekommen einen fixen Studienplatz, müssen dafür jedoch nach der Ausbildung mindestens fünf Jahre im Landesdienst arbeiten. Zusätzlich bekommen sie ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro pro Monat.

Bei Abbruch: 84.000 Euro Strafe

Wird das Medizinstudium jedoch frühzeitig abgebrochen, muss der betroffene Student mit einer Strafzahlung rechen. Für diesen Fall ist eine Vertragsstrafe über 84.000 Euro vorgesehen. Beim Land Vorarlberg habe man sich länger Gedanken über die Höhe und den rechtlichen Rahmen gemacht. Dafür habe man sogar ein eigenes Gutachten erstellen lassen.

Das Gutachten ist zum Schluss gekommen, dass das Land auch bis zu 150.000 Euro Strafe vorsehen kann, wenn Studierende das vereinbarte Ausbildungsverhältnis abbrechen. Damit das Land die Strafe tatsächlich verlangen kann, muss das Studium aber rechtswidrig und schuldhaft beendet werden. Wer also zum Beispiel einen schweren Unfall hat und nicht weiter studieren kann, ist davon nicht betroffen.

Immer mehr Frauen interessieren sich für Medizin

Die Ärztekammer für Vorarlberg berichtet, dass der Anteil der Frauen in der Ärzteschaft auf über 45 Prozent gestiegen ist. Dies ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 38 Prozent vor zehn Jahren und den 29 Prozent vor 20 Jahren. Und es werden immer mehr, das zeigen Zahlen aus den medizinischen Universitäten – mehr dazu in: Medizin in Vorarlberg wird weiblicher.