Das aus China stammende Ehepaar, dessen 61-jähriger Mann bereits 2016 wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehungen verurteilt wurde, steht erneut unter Verdacht, den Staat um rund 135.000 Euro betrogen zu haben.
Laut derzeitigem Stand hinterzog das Ehepaar rund 135.000 Euro, davon etwa 24.000 Euro Umsatzsteuer, 53.000 Euro Körperschaftsteuer und 58.000 Euro Kapitalertragsteuer. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen und Kontenöffnungen wurden bei österreichischen Bankinstituten rund 100.000 Euro und in den Wohnräumlichkeiten der Beschuldigten etwa 26.000 Euro sichergestellt.
Bestellungen und Abrechnungen lediglich handschriftlich
Wie schon das vorhergehende Verfahren gegen den Betreiber ergeben hatte, wurden auch diesmal sämtliche Bestellungen und Abrechnungen lediglich handschriftlich auf sogenannten „Bierblockzetteln“ notiert. Diese wurden kurze Zeit später im Hausmüll entsorgt, weshalb der Großteil der Aufzeichnungen vernichtet und demnach keine Belege vorhanden sind. Die tatsächlich erwirtschafteten Umsätze fanden folglich niemals Eingang in einer Registrierkasse.
Bei einem Schuldspruch drohen den Beschuldigten Strafen bis zur doppelten Summe der hinterzogenen Abgaben, somit rund 270.000 Euro. Aus spezialpräventiven Gründen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.