Voraussichtlich am 16. Mai wird genau feststehen, wer wo in Österreich bei der EU-Wahl am 9. Juni wahlberechtigt ist. Das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse ist in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits im Verlauf der letzten ein, zwei Wochen mit der Hauskundmachung gestartet.
Seit Freitag liegen die Wählerverzeichnisse bis 25. April bei den Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Einschau in die Wählerverzeichnisse muss täglich möglich sein, ausgenommen am Samstag und Sonntag – für mindestens vier Stunden und auch einmal außerhalb der normalen Arbeitszeit.
Auch Online-Abfrage möglich
Zusätzlich gibt es heuer erstmals die Möglichkeit, die eigenen Daten im Wählerverzeichnis auch online abzufragen: mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) über den Link: Bmi.gv.at/selbstauskunft
Korrekturmöglichkeit bis 5. Mai
Stellt man bei der Einsicht fest, dass ein Eintrag falsch ist, kann man schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde die Korrektur verlangen – und zwar bis zum 5. Mai. Gefällt einem die erfolgende Entscheidung nicht, steht noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen. Diese muss schriftlich bei der Gemeinde eingebracht werden. Allfällige Beschwerden müssen vom Bundesverwaltungsgericht bis 11. Mai entschieden werden.
Am 15. Mai werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen. Dann kann von den Wahlberechtigten nichts mehr geändert werden. In Vorarlberg werden laut Innenministerium rund 277.000 Menschen bei der EU-Wahl wahlberechtigt sein.