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Politik

Verordnung regelt Möglichkeit für Wolfs-Abschüsse

Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag eine sogenannte Wolfsmanagementverordnung verabschiedet. Diese regelt die Möglichkeit für rechtskonforme Abschüsse von Wölfen. Wölfe, die die Scheu vor Menschen oder Siedlungen verloren hätten, können nun leichter entnommen werden.

Mit der Verordnung sollen Siedlungsraum und Nutztiere geschützt werden, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Landesrat Christian Gantner (ÖVP) nach der Sitzung der Landesregierung. Wölfe, die die Scheu vor Menschen oder Siedlungen verloren hätten, könnten nun leichter beseitigt werden.

Die Wolfsmanagementverordnung legt im Wesentlichen fest, welche behördlichen Maßnahmen insbesondere beim Auftreten von Schad- und Risikowölfen gesetzt werden, in welchen Gebieten Herdenschutz durch Einzäunung nicht möglich oder nicht zumutbar ist und welche Melde- und Berichtspflichten bestehen. Man wolle damit auf mögliche künftige Gefahrensituationen vorbereitet sein, die sich aus Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes ergäben.

„Wichtige Rahmenbedingungen für Alpsommer“

Die Verordnung schaffe auch wichtige Rahmenbedingungen für einen sicheren Alpsommer, so Gantner. 2023 wurden bei neun Rissereignissen 19 Nutztiere in Vorarlberg getötet. Mit Blick auf die Risszahlen in den benachbarten Regionen Graubünden und Tirol wolle man frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Derzeit ist das Vorkommen von fünf bis sechs Wölfen in Vorarlberg bestätigt.