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ORF Vorarlberg
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Wirtschaft

Whistleblowersystem: Sechs Meldungen bisher

Seit zehn Monaten hat das Land Vorarlberg auf seiner Homepage ein anonymes Hinweisgeber-System eingeführt. Dort können sich Whistle-Blower melden – also Menschen, die Missstände und Rechtsverstöße in der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und das melden wollen. In den ersten zehn Monaten gab es sechs Meldungen, von denen eine zu einer Verwaltungsstrafanzeige führte.

Das Whistleblower-System des Landes, das dazu dient, Gesetzesverstöße in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen, hat in den ersten zehn Monaten sechs Meldungen erhalten. Die Hinweise haben das Landesbedienstetenrecht, Förderungen des Landes oder auch das Umsatzsteuerrecht betroffen. Eine davon führte zu einer Verwaltungsstrafanzeige gegen eine Privatperson. Sie soll gegen ein Landesgesetz verstoßen haben.

Anonymität bringt Vor- und Nachteile

Die Anonymität der Whistleblower ist ein zentrales Element des Systems. Laut Angaben des Landes ist es technisch unmöglich, die Identität der Melder nachzuweisen. Dies schützt die Melder vor möglichen Konsequenzen, erschwert jedoch auch die Kommunikation mit ihnen, insbesondere wenn die Kontrollabteilung zusätzliche Informationen zu einem gemeldeten Rechtsverstoß benötigt. Darum mussten zwei der sechs Fälle auch bei Seite gelegt werden. Bei den anderen war die gemeldete Tat kein Verstoß gegen ein Gesetz.

Erfahrungen und Auswirkungen des Systems

Die Anzahl der Meldungen entspricht den Erwartungen des Landes aufgrund seiner Größe. Der Erfolg des Whistleblower-Systems wird jedoch nicht an der Anzahl der Meldungen gemessen. Es soll auch präventiv wirken und dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu Verstößen kommt. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind ebenfalls verpflichtet, ein Whistleblower-System einzurichten. Die Wirtschaftskammer berichtet jedoch, dass es um dieses Thema sehr ruhig sei und bisher keine Meldungen eingegangen sind.