Abschiebeverfahren Akten
Chris – stock.adobe.com
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Chronik

Zwei Russen müssen Vorarlberg verlassen

Zwei russische Staatsbürger müssen Österreich verlassen. Der Verwaltungsgerichtshof hat entsprechende Behördenentscheidungen aus Vorarlberg bestätigt. Einer der Männer soll der salafistischen Szene nahestehen, der andere ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorbestraft. Für ihn ist es nicht das erste Aufenthaltsverbot.

Etwa 1.900 russische Staatsbürger leben in Vorarlberg. Vor allem um die Jahrtausendwende haben viele Tschetschenen in Österreich um Asyl angesucht. Dieses Asylrecht kann aber, wie auch das Aufenthaltsrecht, wieder entzogen werden. Durch ihre Nähe zum Islamismus dürfen zwei Russen nun nicht mehr im Land bleiben – das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Terror und Salafismus

Der eine Russe ist 2003 mit seinen Eltern nach Vorarlberg gekommen. Er hat als Minderjähriger zusammen mit diesen Asyl bekommen. 2017 ist er dann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Danach wurde ihm dieser Asylstatus wieder entzogen. Weil der Mann aber durch alle Instanzen gegangen ist, konnte er erst 2019 abgeschoben werden. Drei Jahre später ist er dann illegal wieder eingereist und hat erneut Anträge für einen Aufenthalt in Österreich gestellt. Jetzt muss er nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wieder ausreisen. Kommt er dem nicht nach, droht ihm eine Abschiebung.

Der zweite Russe ist 2018 nach Vorarlberg gezogen, nachdem er eine Frau geheiratet hatte, der bereits Asylrecht eingeräumt worden war. Der Mann knüpfte dann Kontakt zur Salafistenszene im Land. Im Umfeld gab es auch Reisen zum IS nach Syrien. Deshalb muss auch er jetzt ausreisen. Sein Aufenthaltstitel ist ihm aberkannt worden, der Gang zum Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos.