In Vorarlberg gibt es beim ifs seit 2005 eine Koordinationsstelle für Delogierungsprävention. Sie unterstützt etwa bei Gesprächen mit dem Vermieter oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
Delogierung
Die Zwangsräumung wird im österreichischen Recht auch als Delogierung bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Herausgabe der Wohnung zurück an den Eigentümer. Bevor der Vermieter den auszugsunwilligen Mieter zur Räumung bewegen kann, muss das Gericht erst sein Urteil fällen.
Im vergangenen Jahr begleitete die Beratungsstelle 424 Haushalte – das sind um 100 mehr als noch ein Jahr davor. Etwas mehr als die Hälfte der Fälle sind Haushalte mit Kindern. Bei rund 26 Prozent der Fälle gab es bereits einen Räumungstermin. Es gelang aber bei fast drei Vierteln dieser Fälle, die Wohnung zu sichern.
Die Erfolgsquote in der Wohnraumsicherung konnte im vergangenen Jahr erfreulicherweise weiter gesteigert werden, berichteten Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) und ifs Wohnen-Leiterin Heidi Lorenzi am Donnerstag im Landhaus.
Die Bearbeitung der Fälle übernimmt die ambulante Wohnungslosenhilfe (Kaplan Bonetti, dowas, Caritas) und die regionalen ifs-Sozialberatungsstellen durch. Grund für die meisten Wohnungskündigungen waren auch im vergangenen Jahr Mietrückstände.