Seit Anfang März können in Österreich Raser, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, hart bestraft werden. Das Auto wird nämlich – zumindest vorläufig – beschlagnahmt, wenn der Fahrer innerorts um 80 km/h oder außerorts um 90 km/h zu schnell ist. In Vorarlberg wurden bereits zwei Autos vorläufig beschlagnahmt, in einem dritten Fall wurde eine Beschlagnahme geprüft. Die beiden beschlagnahmten Autos wurden ihren Besitzern jedoch wieder zurückgegeben.
BH muss Entscheidung binnen zwei Wochen treffen
Wenn ein Lenker die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit so überschreitet, dass das Auto durch die Polizei abgenommen wird, ist die Beschlagnahmung zunächst vorläufig. Dann muss die Bezirkshauptmannschaft genau prüfen, ob es Gründe für eine dauerhafte Beschlagnahme gibt. Es folgt ein Verfahren bei der BH, in dem zum Beispiel geklärt wird, ob der Lenker schon einmal wegen eines Geschwindigkeitsdelikts den Führerschein abgeben musste. Die Entscheidung muss innerhalb von zwei Wochen fallen.
Wenn die BH das Auto dann tatsächlich beschlagnahmt, wird es zur Versteigerung freigegeben. Aus Sicht der Behörden ist aber noch offen, ob eine so weitreichende Bestrafung rechtlich haltbar ist. Empfindliche Konsequenzen gibt es auch ohne Beschlagnahme, der Lenker muss den Führerschein abgeben und eine Geldstrafe zahlen.