Wenn man das Gefühl hat, dass sich eine Gemeinde nicht an das Gesetz hält, kann man sich bei der Gemeindeaufsicht beschweren. Diese prüft den Vorgang und kann auch einschreiten. Im Jahr 2023 hat es über 100 Aufsichtsbeschwerden gegeben. Davon waren 34 berechtigt und elf teilweise berechtigt.
Die meisten Beschwerden sind darauf zurückzuführen, wenn jemand an eine Gemeinde schreibt, aber keine Antwort erhält. Immer wieder melden sich auch Bürgerinnen und Bürger, wenn es sich um Bauangelegenheiten handelt. In Dornbirn ging es beispielsweise um den Bau eines Heizkellers. In diesem Fall haben die Bürger von der Gemeindeaufsicht Recht bekommen.
Opposition nutzt auch diese Möglichkeit
Nicht nur Bürger nutzen die Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde, sondern auch die Opposition in den Gemeinden. Häufig ist das in der Gemeinde Klaus der Fall – im Vorjahr waren es elf Aufsichtsbeschwerden. Dabei ging es etwa um Fehler in der Vorsitzführung eines Ausschusses oder dass ein Protokoll nicht rechtzeitig vorhanden war. In der Gemeinde Meiningen hingegen ging es um die Offenlegung der Bezüge des Bürgermeisters.