„Aufgrund der geänderten Sperrstundengenehmigung des Clubs durch die Marktgemeinde Lustenau ist eine Weiterführung des regulären Betriebes mit der Sperrstundenverkürzung auf 2:00 Uhr nicht möglich“, verkündet der Nachtclub auf seinen Social Media-Kanälen.
Laut Sperrstundenregelung müssen Gastgewerbebetriebe um 1.00 Uhr schließen, Gastgewerbebetriebe der Betriebsart „Bar“ um 2.00 Uhr. Möchte man länger geöffnet lassen, muss der Betreiber die Ausweitung der Öffnungszeiten alle drei Monate bei der Gemeinde beantragen. Diesem Antrag sei nun von Seiten der Gemeinde nicht mehr stattgegeben worden.
Unklar, ob Türen wieder geöffnet werden
„Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, aber unsere Bemühungen stoßen bei der Gemeinde auf keinen Zuspruch. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sagen, wie lange diese Situation andauern wird und ob wir unsere Türen wieder öffnen können“, blickt der Nachtclub in die Zukunft. Es ist also ungewiss, ob der Club überhaupt wieder aufsperrt. Die Verantwortlichen des Nachtclubs hoffen, dass eine baldige Lösung gefunden wird.