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Chronik

27-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Nachdem die Staatsanwaltschaft am Mittwoch Anklage im Mordfall Lustenau eingebracht hat, hat das Landesgericht nun Details bekanntgegeben. Der mittlerweile 27-jährige mutmaßliche Täter ist wegen Mordes, Verleumdung und Störung der Totenruhe angeklagt. Der zweite Mann, 21 Jahre alt, muss sich vor Gericht verantworten, weil er die Tat nicht verhindert hat.

Etwas mehr als zwei Jahre nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft nun eine Anklage eingebracht. Die Ermittlungen dauerten unter anderem so lange, weil man auf Akten aus den USA zu den Social Media-Tätigkeiten von Opfer und mutmaßlichem Täter gewartet hat.

Der 27-jährige mutmaßliche Täter ist wegen Mordes, Verleumdung und Störung der Totenruhe angeklagt. Letzteres deshalb, weil er die Leiche mit dem Auto ins Ried gefahren und sie dort abgelegt haben soll. Der zweite Mann, 21 Jahre alt, muss sich vor Gericht ebenfalls wegen Störung der Totenruhe und weil er die Tat nicht verhindert hat, verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht dem 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, dem 21-Jährigen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Ein Geschworenengericht setzt sich stets aus drei Berufsrichtern, sowie acht Geschworenen zusammen. Geschworenengerichte sind bei der Verhandlung von besonders schweren Straftaten, bei denen ein möglicher Strafrahmen von mindestens über fünf Jahre bis zu „lebenslänglich“ gegeben ist, zuständig. Dabei entscheiden die Geschworenen allein über die Schuldfrage. Die Strafe wird zusammen mit den Berufsrichtern festgelegt.

Prozesstermin frühestens Ende Mai

Die beiden Angeklagten haben nun 14 Tage Zeit, Einspruch beim OLG Innsbruck gegen die Anklage zu erheben. Sollten sie das nicht machen, wäre die Anklage rechtswirksam. Mit einem Prozesstermin rechnet Dietmar Nussbaumer, der Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, in frühestens sechs bis acht Wochen nach Rechtswirksamkeit der Anklage.

Wie viele Tage der Prozess dann dauern soll, legt der zuständige Richter fest. Bei einem Mordprozess müssen sich die Angeklagten vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft möchte jedenfalls sechs Zeugen vorladen, bestätigt Nussbaumer gegenüber dem ORF Vorarlberg. Auch mehrere Sachverständige sind mit dem Fall beschäftigt.

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Hier wurde die Leiche gefunden
ORF Vorarlberg
Hier wurde die Leiche gefunden
Spruensuche im Ried nach Leichenfund
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Polizistinnen und Polizisten bei der Spurensuche
Spurensuche im Ried
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Polizistinnen und Polizisten bei der Spurensuche
Spurensuche im Ried – Polizisten unterwegs
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Polizistinnen und Polizisten bei der Spurensuche

Leiche wurde mit dem Auto ins Ried gefahren

Das Opfer, eine 30-jährige Frau, feierte in der Nacht vom 3. März 2022 gemeinsam mit zwei Männern, einem damals 25-Jährigen und einem 19-Jährigen, in der Wohnung des 19-Jährigen. Dabei konsumierten sie Alkohol und Drogen. Offenbar dürfte es dann zum Streit gekommen sein und die Frau wurde erwürgt. Die beiden Männer beschuldigten sich lange gegenseitig, die Frau getötet zu haben.

Nach der Tat wurde die Leiche mit dem Auto von der Wohnung ins Lustenauer Ried gefahren. Dort wurde sie in einem Entwässerungsgraben abgelegt. Zwei Tage später wurde die Leiche vom Grundstückbesitzer gefunden.