Gleitschirmflüge werden laut der Verordnung der Landesregierung im Vorarlberger Naturpark Verwall nur noch mit Einschränkungen möglich sein. Künftig muss dort eine Mindestflughöhe von 300 Metern eingehalten werden. Das sorgt für Unmut unter den Gleitschirmpiloten. Es sei unverständlich, warum man in dem Gebiet neue Regeln befolgen müsse, heißt es bei der Landessektion der Gleitschirmpiloten in Vorarlberg.
Zudem sei man völlig überrascht worden, so Simon Pavlovic von der Landessektion. Das betroffene Gebiet könne so nicht mehr angeflogen werden. „Das wäre eine Katastrophe für den Vorarlberger Gleitschirmsport, aber auch für den Tourismus und die Betriebe, die vom Gleitschirm-Tourismus abhängig sind“, so Pavlovic.
Zadra: EU verlangt Nachweise über Schutz
Die Vorarlberger Landesregierung hat die Mindestflughöhe einstimmig beschlossen. Immer mehr Freizeitsportler seien in dem Naturpark unterwegs, sagte Landesrat Daniel Zadra (Grüne) – im Winter zum Beispiel Variantenfahrer. Und auch die EU verlange, dass die Schutzziele eingehalten würden. „Das ist ein Natura-2000-Schutzgebiet und dementsprechend müssen wir auch der EU-Kommission nachweisen, welche Schritte wir setzen, dass dieses Gebiet geschützt wird“, so Zadra. Es gebe auch Schutzgebiete in Österreich, in denen ein komplettes Flugverbot bestehe, betonte der Landesrat.
„Keine Gutachten“
Die Gleitschirmflieger wollen die Verordnung nicht hinnehmen und vor Gericht ziehen. „Unser Sport ist gemäß Verfassung ein Grundrecht. Und im Falle des Verwalls gibt es keine Studien, keine Gutachten und keine Fachmeinungen, die irgendeinen negativen Einfluss von unserem Sport unterstreichen oder beweisen“, so Pavlovic.
Das Naturschutzgebiet Verwall
Das Natura-2000-Gebiet Verwall ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparks. Es umfasst den Vorarlberger Anteil der Verwall-Gruppe im Montafon und im Klostertal. Die Verwall-Gruppe als Gebirgszug reicht dagegen bis Landeck in Tirol.