Gericht Akten
Mathis Fotografie
Mathis Fotografie
Gericht

Schwerer sexueller Missbrauch: Haftstrafe für 20-Jährigen

Ein 20-jähriger Mann ist am Freitagnachmittag wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt worden. Der Mann soll seinen Cousin mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mindestens fünfmal soll der junge Mann zwischen Jänner 2020 und November 2022 seinen kleinen Cousin schwer sexuell missbraucht haben – so lautet die Anklage. Verübt worden seien die Taten in der Wohnung, die der damals 16 bis 18 Jahre alte Mann mit seiner Familie bewohnte. Dort sei der zu den Tatzeitpunkten vier bis sechs Jahre alte Bub mit seiner Mutter, der Tante des Angeklagten, jeweils zu Besuch gewesen.

Die Mutter des Buben wurde misstrauisch, als ihr Sohn ein seltsames Verhalten an den Tag legte, hieß es im Prozess. Schließlich habe sich der Sechsjährige seiner Mutter anvertraut, die daraufhin die Behörden verständigte. Staatsanwalt Richard Gschwentner sprach am Freitag von einer sehr glaubwürdigen Einvernahme und war überzeugt: „Für mich ist die Sache bereits vorab klar.“

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte, ein inzwischen 20 Jahre alter Lehrling, ist bisher unbescholten und bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Er habe mit seinem Cousin faktisch nichts zu tun gehabt und sei nie mit diesem alleine gewesen. Seine Tante möge ihn nicht. So hat es wohl bereits mehrfach strafrechtliche Vorwürfe gegen Mitglieder seiner Familie gegeben.

Vorwürfe sollen eingeredet sein

Seine Tante müsse seinem Cousin die Vorwürfe eingeredet haben, mutmaßte der Beschuldigte und erklärte sich das mit einem Zwischenfall, bei dem der Bub ihn beim Masturbieren erwischt habe, worauf er ihn sofort hinausgeworfen habe. Zu den Missbrauchsvorwürfen stellte der Verteidiger des 20-Jährigen fest: „Diese Handlungen haben so einfach nicht stattgefunden.“

5.000 Euro Schmerzengeld

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher hat ihm letztlich keinen Glauben geschenkt. Der bisher Unbescholtene wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon muss er ins Gefängnis. Er muss dem Opfer 5.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Außerdem soll er für alle weiteren Kosten der Tat, wie etwa Psychotherapie aufkommen.

Verteidigung und Anklage haben keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.