Bunte Ostereier
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Wirtschaft

Gefärbte Eier stammen oft aus Käfighaltung

Rund um Ostern werden in Supermärkten viele bunte Eier verkauft. Anders als bei rohen Eiern müssen dabei keine Angaben über die Haltungsform und den Erzeugerbetrieb gemacht werden. Das liegt daran, dass gekochte Eier als verarbeitete Lebensmittel gelten. Gefärbte Eier würden daher oftmals aus Käfighaltung stammen, heißt es beim Umweltministerium.

Gekochte und gefärbte Eier gelten als „Eiprodukte“ und damit als verarbeitete Lebensmittel. Das Kochen wird nämlich als Verarbeitungsschritt eingestuft, heißt es bei der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Verarbeitete Lebensmittel unterliegen in Österreich allerdings nicht der Kennzeichnungspflicht.

Bei gekochten und gefärbten Eiern muss daher nicht angegeben werden, woher und aus welcher Haltungsform sie stammen, schreibt das Umweltministerium. Häufig handle es sich dabei deshalb um Eier aus Käfighaltung, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Herkunft gekochter und gefärbter Eier oft unklar

Werden gekochte und gefärbte Eier im Handel als verpackte Lebensmittel angeboten, müssen laut Ministerium folgende Kennzeichnungselemente verpflichtend angeführt werden:

  • handelsübliche Bezeichnung („gekochte und gefärbte (Oster)Eier“)
  • Name und Anschrift des Erzeugerbetriebs,
  • Stückzahl bzw. Füllmenge,
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • und Zutatenliste (Farbstoffe, Überzugmittel).

Angaben zur Herkunft der Eier beziehungsweise zur Haltungsform können von den Erzeugern als „freiwillige Angaben“ ergänzt werden.

Code gibt Aufschluss über Herkunft

Bei rohen Eiern gibt er aufgedruckte Code Aufschluss darüber, woher das Ei stammt. Konsumentinnen und Konsumenten können daraus das Herkunftsland, die Form der Tierhaltung und den Herkunftsbetrieb herauslesen. Diese einheitliche Form der Kennzeichnung ist in allen EU-Ländern verpflichtend. Auf freiwilliger Basis kann zudem das Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt werden.

Eier Kennzeichnung
ORF
Aus dem auf Eiern aufgedruckten Code können Haltungsform, Herkunftsland und Herkunftsbetrieb herausgelesen werden

Wer genau wissen will, woher das Ei stammt kann die Nummer auf dem Ei auf einer Eierdatenbank eingeben.

Die Zahl am Anfang des Codes steht für die Haltungsform – 0 für biologische Landwirtschaft, 1 für konventionelle Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Danach folgt das Länderkürzel, „AT“ steht dabei beispielsweise für Österreich. Die nächsten sieben Zahlen bilden die landwirtschaftliche Betriebsnummer ab. Jeder Betrieb hat eine eigene Nummer, sodass man daran den Erzeugerbetrieb ablesen kann.

Unterschiede zwischen Boden-, Freiland- und Biohaltung

Die Bodenhaltung ist grundsätzlich eine reine Stallhaltung, der Boden muss zu mindestens einem Drittel mit Stroh, Sand oder Torf eingestreut sein. Der Rest besteht aus Latten- oder Gitterrosten. Neun Tiere teilen sich einen Quadratmeter Boden.

Bei der Freilandhaltung steht den Hühnern tagsüber ein Auslauf von mindestens acht Quadratmetern pro Tier zur Verfügung. Die Bedingungen im Stall entsprechen denen der Bodenhaltung. Es stehen Sitzstangen, Legenester und eingestreute Scharrräume zur Verfügung.

Bei der Biohaltung hat jedes Huhn mindestens acht Quadratmeter Auslauf. Im Stall dürfen maximal sieben Tiere pro Quadratmeter gehalten werden. Mindestens ein Drittel der Stallfläche ist ein eingestreuter Scharrraum, Legenester und Sitzstangen stehen zur Verfügung. In einem Stall dürfen maximal 3.000 Hennen untergebracht sein. Vorsorglicher Medikamenteneinsatz ist verboten.

In Vorarlberg gibt es 65 Geflügel-Betriebe mit gut 50.000 Tieren. Um die Spitzen zu Ostern abzudecken, werden bereits im Jänner und Februar Eier gesammelt, die dann gekocht und gefärbt werden und auch bis Ostern halten.

Käfighaltung seit 2020 in Österreich verboten

In Österreich ist die Käfighaltung seit Beginn des Jahres 2020 ausnahmslos verboten. Generell sind jedoch sogenannte “ausgestaltete Käfige" in der EU noch erlaubt. In diesen Käfigen haben die Legehennen mindestens 600 Quadratzentimeter nutzbare Fläche und 2.000 Quadratzentimeter pro Käfig. Die Käfige müssen Sitzstangen und Bereiche zum Scharren enthalten.