Die Staatsgrenze zwischen Österreich und Liechtenstein beginnt am Dreiländereck mit der Schweiz im Rhein bei Bangs und endet am Naafkopf im Rätikon, wo sie wieder mit der Grenze zur Schweiz zusammentrifft. Insgesamt beträgt der Grenzverlauf etwa 35 Kilometer. An einer Stelle soll er nun begradigt werden, das sieht eine Änderung des betreffenden Staatsvertrags zwischen Österreich und Liechtenstein vor. Konkret geht es um den Egelsee im Feldkircher Stadtteil Tosters.
Begradigung im See
Der ursprüngliche Egelsee lag weiter nördlich Richtung Ortszentrum und fiel zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach Plänen von Alois Negrelli der Trockenlegung zum Opfer. Zwischen 2011 und 2013 wurde an der Esche, dem Grenzbach zwischen Österreich und Liechtenstein, aber ein neuer Rückhalteweiher mit demselben Namen angelegt. Er soll bei Hochwassern mehr Sicherheit bieten.
Außerdem haben sich im Biotop mittlerweile viele Tiere und Pflanzen angesiedelt. Unter anderem wurden Zwergschnepfen, Bekassinen und Eisvögel beobachtet. Auch ein Biber hat sich dort vor einigen Jahren angesiedelt. Bei der Anlegung des Sees wurde allerdings die Staatsgrenze nicht geändert. Sie verläuft nach wie vor im Zick-Zack-Kurs durch das Gewässer – entlang des ursprünglichen Grenzgrabens.
Das soll sich nun ändern, denn eine Neufassung des gemeinsamen Staatsvertrages über den Verlauf der Grenze sieht hier eine Bereinigung vor. Dazu sollen je 239 Quadratmeter Staatsgebiet die Seite wechseln. Liechtenstein erhält von Österreich vor allem Flächen im Egelsee. Österreich bekommt dafür Landstreifen nordwestlich und südöstlich davon. Unter anderem wird dadurch die Fußgänger- und Radbrücke, die über den Grenzbach nach Liechtenstein führt, überwiegend Österreich zugeschlagen.
Bauverbot an Grenze wird reduziert
Die Begradigung führt dazu, das aus bisher 20 Grenzpunkten drei werden. Gleichzeitig wird die Festlegung der Staatsgrenze durch Vermessungspunkte modernisiert, wie es im Vertragsentwurf heißt. Das bisher bestehende Bauverbot im Umfeld von 10 Metern beidseits der Staatsgrenze wird außerdem auf einen Meter reduziert. Da der Bund den Grenzverlauf nicht einseitig ändern kann, muss auch das Land noch ein entsprechendes Verfassungsgesetz ändern. Danach kann der Staatsvertrag samt neuem Grenzverlauf in Kraft treten.