Landesgericht Feldkirch
ORF Vorarlberg
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Chronik

Häusliche Gewalt: Bedingte Haftstrafe für Familienvater

Ein 44-jähriger Mann wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe, sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll seine Frau über Jahre hinweg geschlagen haben. Er stritt die Vorwürfe ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Vorfall vor gut einem Jahr hat den Stein ins Rollen gebracht. Dort soll der Mann im Streit nicht nur seine Ehefrau, sondern auch eines seiner zwei Kinder geschlagen haben. Wegen des Lärms aus der Wohnung ist die Polizei dann alarmiert worden. Dort sei man dann auf einen betrunkenen und sehr unkooperativen Familienvater getroffen, schildert ein Beamter den Einsatz. Außerdem konnte sich der Polizist daran erinnern, dass die Frau Rötungen im Wangenbereich aufgewiesen hat.

Das an jenem Abend ein Messer im Spiel war, so wie es der Bruder des Opfers behauptet hatte, konnte der Beamte allerdings nicht bestätigen. Ein zweiter Beamter, der ebenfalls als Zeuge geladen war, konnte sich praktisch an nichts mehr erinnern. Der Einsatz ist auch schon über ein Jahr her.

Tatzeitraum erstreckt sich über Jahre

In weiterer Folge hat die Frau dann gegenüber den Behörden ausgepackt und erzählt, dass sie schon über Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt sei. Der Tatzeitraum in der Anklageschrift reicht von 2016 bis 2023. Das Paar ist heute nicht mehr zusammen und lebt getrennt. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Frau ist von der Verteidigung in Zweifel gezogen worden. Diese seien teils wirr und durcheinander gewesen. Es gebe außerdem keine objektiven Beweise. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Haftstrafe und Geldstrafe

Am Ende ist der Angeklagte wegen schwerer Nötigung, fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe in Höhe von fünf Monaten, er muss also nicht ins Gefängnis. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro bezahlen, sowie 100 Euro Schmerzengeld an das Kind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.