Bislang war es auf Landes- oder Gemeindestraßen nur möglich, Maut einzuheben, wenn eine Straße beispielsweise größere Höhenunterschiede überwindet oder Naturschönheiten zugänglich macht. Das gilt zumindest in der Theorie.
Land rechnet mit wenigen Anwendungsfällen
Die einzige Mautstraße in Vorarlberg, die nicht von der ASFINAG betreut wird, ist die Silvretta-Hochalpenstraße. Sie ist im Privatbesitz. Künftig soll es auf allen Landes- und Gemeindestraßen möglich sein, Gebühren zu verlangen, beispielsweise wenn der Bau oder die Erhaltung besonders teuer sind. Allerdings rechnet man beim Land auch in Zukunft mit wenigen Anwendungsfällen.
Auch in Zukunft keine Landesvignette
Auch wenn es Land und Gemeinden bald einfacher möglich sein wird, Maut einzuheben, kann eine Benützungsgebühr auch in Zukunft nur für einzelne Straßen gelten. Eine Vignette für das gesamte Landes-Straßennetz ist weiterhin nicht vorgesehen.