Mautschilder
Götz Wagner/ORF Vorarlberg
Götz Wagner/ORF Vorarlberg
Chronik

Tippfehler: Vorarlberger muss Mautstrafe zahlen

Wer die Autobahnmaut online bezahlt, sollte bei der Eingabe des Kennzeichens genau aufpassen. Wer sich vertippt, kann nämlich bestraft werden. Das hat das Landesverwaltungsgericht jetzt im Fall eines Vorarlbergers entschieden – dieser muss nun bezahlen, während ein Schweizer im vergangenen Jahr noch mit einer Ermahnung davon kam.

Der Schweizer nutzte im März 2022 mit seinem Auto die Vorarlberger Autobahn. Vorab hatte er online zwar die elektronische Maut bezahlt, sich aber bei der Eingabe des Kennzeichens vertippt. So konnte das automatische Kontrollsystem der ASFINAG die Maut nicht dem Fahrzeug zuordnen, weshalb der Mann bestraft wurde. Dagegen erhob er aber eine letztlich erfolgreiche Beschwerde. Vor dem Landesverwaltungsgericht wurde die ursprüngliche Geldstrafe von 150 Euro in eine Ermahnung umgewandelt. Der Schweizer musste also nichts bezahlen.

Verwaltungsstrafe in Höhe von 150 Euro

Ganz anders erging es nun einem Vorarlberger, der im April 2023 in eine Kontrolle der ASFINAG geraten war. Auch er hatte eine elektronische Vignette gelöst und sich beim Kennzeichen vertippt. Auch er erhielt eine Verwaltungsstrafe über 150 Euro. In seinem Fall entschied das Landesverwaltungsgericht aber kürzlich, dass diese auch tatsächlich bezahlt werden muss.

„Es wird in der Mautordnung dezidiert angegeben, dass die Daten (Kennzeichen) vor der Benützung der mautpflichtigen Strecke zu überprüfen sind. Hätte der Beschuldigte die Daten – zumindest durch Abfrage des Kennzeichens im Vignettenregister – kontrolliert, wäre ihm der Fehler leicht aufgefallen“, heißt es in der Entscheidung des LVwG.

Mietauto als Unterschied

Der einzige wesentliche Unterschied zwischen den beiden Fällen: Im Fall des Schweizers, der mit einer Ermahnung davonkam, wurde das Kennzeichen eines Mietautos falsch eingegeben. Der Österreicher war mit dem eigenen Wagen unterwegs. Es kann also argumentiert werden, dass er sein eigenes Kennzeichen besser kennen müsste.

In beiden Fällen verhängte die zuständige Bezirkshauptmannschaft nicht die Höchststrafe von 300 Euro, sondern verlangte nur 150 Euro. Beim Schweizer fiel diese Buße durch die Ermahnung des Landesverwaltungsgerichtes weg, der Österreicher muss nun wegen der Gebühren für die Beschwerde insgesamt 195 Euro bezahlen.

Kennzeichen zweimal eingeben

In einem ähnlich gelagerten Fall hat im Jahr 2018 auch das Landesverwaltungsgericht Steiermark eine Mautstrafe bestätigt. Es hat dabei unter anderem argumentiert, dass beim Kauf der Vignette das Kennzeichen gleich zweimal eingegeben werden muss. Da sollte ein Fehler entsprechend auffallen. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals eine Revision gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.

Im Westen seltener Freiheitstrafen

Behörden und Gerichte können in sehr ähnlichen Fällen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. So werden bei gerichtlichen Strafverfahren in Westösterreich deutlich seltener Freiheitsstrafen und wesentlich häufiger Geldstrafen verhängt als im Osten. Und auch bei Verwaltungsstrafen kann es bei vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Entscheidungen geben. Zwei Sachverhalte sind auch selten komplett gleich.