Schwertlilie
ORF Vorarlberg
ORF Vorarlberg
Natur

Betretungsverbot für Streuwiesen gilt

Seit Freitag ist wieder das Betretungsverbot von geschützten Streuwiesen in Kraft. Aus Rücksicht auf die seltenen Tier- und Pflanzenarten ist es untersagt, die Streuwiesenflächen bis 31. August 2024 zu betreten.

Während des Betretungsverbots ist es auch nicht erlaubt, Pflanzen der Streuwiesen zu pflücken. Hunde müssen in diesen Gebieten an der Leine geführt werden. Das Betretungsverbot wird von der Naturwacht kontrolliert. Verstöße können bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden.

Fotostrecke mit 3 Bildern

Ruggeler Riet
Wikipedia
Das Ruggeller Riet – ein Blütenmeer
Schwertlilie
ORF Vorarlberg
Schwertlilie
ORF Vorarlberg
Sibirische Schwertlilien werden bis zu 80 Zentimeter hoch

Rund 600 Hektar sind betroffen

Streuwiesen gehören zu den naturnahen Lebensräumen im Rheintal und im Walgau. Im Laufe der Jahrzehnte ist ihr Anteil immer weiter zurückgegangen, heute sind es im Rheintal nur noch rund 4,5 Prozent. Im Jahr 1990 wurde die „Verordnung über den Streuwiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“ erlassen, um den rasant fortschreitenden Verlust der für das Rheintal und den Walgau typischen Riedwiesen zu stoppen. Rund 80 Prozent der Streuwiesen außerhalb der Naturschutzgebiete konnten unter Schutz gestellt werden.

Die Streuwiesen im Rheintal und Walgau umfassen eine Fläche von rund 1.200 Hektar. Die Streuwiesenverordnung betrifft rund 600 Hektar. Die Streuwiesen sind Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten, wobei der Anteil an seltenen und gefährdeten Arten im Vergleich zur restlichen Agrarlandschaft sehr groß ist.

Betretungsverbot Streuewiesen
Land Vorarlberg