Während des Betretungsverbots ist es auch nicht erlaubt, Pflanzen der Streuwiesen zu pflücken. Hunde müssen in diesen Gebieten an der Leine geführt werden. Das Betretungsverbot wird von der Naturwacht kontrolliert. Verstöße können bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden.
Rund 600 Hektar sind betroffen
Streuwiesen gehören zu den naturnahen Lebensräumen im Rheintal und im Walgau. Im Laufe der Jahrzehnte ist ihr Anteil immer weiter zurückgegangen, heute sind es im Rheintal nur noch rund 4,5 Prozent. Im Jahr 1990 wurde die „Verordnung über den Streuwiesenbiotopverbund Rheintal – Walgau“ erlassen, um den rasant fortschreitenden Verlust der für das Rheintal und den Walgau typischen Riedwiesen zu stoppen. Rund 80 Prozent der Streuwiesen außerhalb der Naturschutzgebiete konnten unter Schutz gestellt werden.
Die Streuwiesen im Rheintal und Walgau umfassen eine Fläche von rund 1.200 Hektar. Die Streuwiesenverordnung betrifft rund 600 Hektar. Die Streuwiesen sind Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten, wobei der Anteil an seltenen und gefährdeten Arten im Vergleich zur restlichen Agrarlandschaft sehr groß ist.