50-mal auf „laute“ Elstern geschossen: Paar verurteilt
Ein Paar ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro verurteilt worden, weil es insgesamt 50-mal mit einem Kleinkalibergewehr auf Elstern geschossen haben soll. Die Frau hätte in ihrer Villa das Zwitschern der Vögel nicht ertragen.
13.03.2024 06.20
13. März 2024, 6.20 Uhr
Die beiden Angeklagten, eine 69-Jährige und ihr 53-jähriger Lebensgefährte, sollen aus ihrer Villa heraus 50-mal auf Elstern geschossen haben. Dabei handelt es sich um eine geschützte Vogelart. Die Frau rechtfertigte sich damit, dass sie seit dem Tod ihres Mannes unter Schlafstörungen leide und sie sich deswegen vom Lärm der Vögel gestört gefühlt habe. Direkt im Wohnbereich sei ein Kleinkalibergewehr mit Munition gestanden. Wenn eine Elster laut gewesen sei, habe man vom Balkon aus auf die Tiere geschossen.
Wegen Tierquälerei wurden die Angeklagten zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt. Der Mann zu 720 Euro, die Frau zu 36.000 Euro, weil sie ein höheres Einkommen bezieht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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