Die Polizei stellte gegen 15.45 Uhr im Montafon auf der L 188 ein PS-starkes Auto, das mit weit überhöhter Geschwindigkeit im Ortsgebiet (60 km/h) unterwegs war. Der Fahrzeuglenker wurde angehalten und kontrolliert, nachdem er zuvor eine Polizeistreife im Gegenverkehr gefährdete.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab eine deutliche Alkoholisierung. Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt. Es handelt sich dabei um das erste Auto in Vorarlberg, das beschlagnahmt wurde. Das heißt: Die Bezirkshauptmannschaft prüft, ob der Lenker schon mehrmals wegen Raserei oder Trunkenheit am Steuer aufgefallen ist. Sein Auto kann dann auch versteigert werden. Mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro muss er – neben dem Führerscheinentzug – rechnen.
StVO-Novelle seit 1. März in Kraft
Seit 1. März kann mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.