Wenn nichtösterreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei der EU-Wahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen sie die Europa-Wählerevidenz jener österreichischen Gemeinde eingetragen sein, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben. Für diese Eintragung muss bis spätestens 26. März ein Antrag gestellt werden.
Das Formular für diesen Antrag liegt in jeder Gemeinde auf und kann auch online von der Homepage des Innenministeriums heruntergeladen werden – Zum Formular.
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher müssen bis spätestens 25. April einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, damit sie bei der EU-Wahl wählen können.
Der entsprechende Antrag ist bei der jeweiligen Evidenzgemeinde in Österreich verfügbar und auch kann online von der Homepage des Bundesministeriums für Inneres heruntergeladen werden – Zum Formular.
Wahl-Hotline des Landes
Nähere Auskünfte zur Europawahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden. Auch werden Fragen zur Wahl per E-Mail (inneres@vorarlberg.at) entgegengenommen.