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Gericht

Frau kassierte Grundsicherung trotz Job

Eine 52-jährige Russin wurde am Mittwoch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Sie hatte trotz eines Jobs als Zeitungsausträgerin rund 65.000 Euro an Grundsicherung kassiert.

Die Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffengericht zerknirscht und reuig. Sie äußerte ihr Bedauern über die Situation und versprach, den angerichteten Schaden wiedergutmachen zu wollen. Bisher hat sie jedoch nur 30 Euro der insgesamt 65.000 Euro an die Bezirkshauptmannschaft zurückgezahlt. Sie bekannte sich von Anfang an schuldig, was den Prozess auf eine halbe Stunde verkürzte.

Acht Jahre lang Grundsicherung bezogen

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass eine höhere Strafe möglich gewesen wäre. Allerdings wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit der Frau und ihr vollständiges Geständnis mildernd auf das Urteil aus. Erschwerend kam hinzu, dass sie acht Jahre lang Grundsicherung bezogen hatte, obwohl sie einen Job hatte. Trotz der bedingten Haftstrafe und der Geldstrafe wird es einige Zeit dauern, bis der gesamte Schaden wiedergutgemacht ist.

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