StPO
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Die rechtlichen Folgen einer Amokdrohung

Nach zwei möglichen Amokdrohungen der vergangenen Tage in Vorarlberger Schulen ermittelt die Polizei. Findet man den Täter oder die Täterin, drohen ihnen hohe Strafen. Allerdings nicht nur das: Die Folgen für das weitere Leben können weitreichend sein.

Möglich sind eine Reihe von direkten Konsequenzen, angefangen von einer Suspendierung bis hin zu einem Schulverweis. Aber die rechtlichen Folgen können deutlich schwerwiegender sein: „Da eine Amokdrohung eine Drohung mit dem Tod ist, kann ein Täter oder eine Täterin mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren konfrontiert sein“, sagt Rechtsanwalt Martin Ulmer.

„Oft schlimmere Konsequenzen als die strafrechtlichen“

Auch wenn es sich vielleicht um einen Scherz handelt, solche Drohungen führen zu großen Unsicherheiten unter Schülern und ihren Eltern. Das fängt an bei der Angst, in die Schule zu gehen, kann bis hin zu Panikattacken und vielen anderen psychischen Problemen bei den Betroffenen führen.

„Es ist allgemein bekannt, dass man nicht mit Amokläufen oder sonstigen Drohungen operieren darf oder hantieren darf“, verweist Anwalt Ulmer auf mögliche finanzielle Folgen. „Da kann es schon passieren, dass man dann von einem Schüler, der Panikattacken erleidet, zur Kasse gebeten wird. Und das sind oft schlimmere Konsequenzen als die strafrechtlichen“, so Ulmer.

Weitere Amoklaufdrohung: Tätern droht Haftstrafe

„Dann gibt es halt keinen Führerschein“

Wenn, dann bleibt es aber nicht nur bei den hohen Geldstrafen und Schadenersatzansprüchen. Hat man einen Eintrag im Strafregister, macht man sich auch das zukünftige Leben schwer. Das kann schon spürbar werden, wenn man zum Beispiel als Jugendlicher einen Führerschein machen will, sagt Ulmer.

„Wenn man eine Zulassung zur Prüfung beantragt, dann kann es schon passieren, dass die Behörde sagt: Hoppla, da ist ja jemand, den halten wir für nicht zuverlässig. Und dann gibt es halt keinen Führerschein“, so der Rechtsanwalt.