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ORF Vorarlberg
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Chronik

280 Aufnahmen von Kindesmissbrauch: Geldstrafe

Ein 20-jähriger Unterländer musste sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten, weil er 280 Aufnahmen von Kindesmissbrauch aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Der bis dahin unbescholtene Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren soll der junge Unterländer in Summe 272 Bilder und acht Videos mit sexuellem Inhalt von teils Unter-14-Jährigen aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem PC sowie auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben. Am Dienstagvormittag musste sich der 20-Jährige deswegen vor Gericht verantworten.

Google meldete illegale Aufnahmen

Das Bundeskriminalamt wurde auf den Mann aufmerksam, nachdem es eine Meldung der Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ erhalten hatte. Die Non-Profit-Organisation mit Sitz in den USA hat sich zum Ziel gesetzt, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen. Das NCMEC selbst ist wiederum von Google informiert worden. Der Angeklagte hatte die illegalen Dateien in einem Google-Speicher abgelegt.

Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte am Dienstag nur teilweise schuldig. Er habe zwar Inhalte aus dem Internet geladen, doch bei diesen habe es sich um riesige Ordner mit tausenden Dateien gehandelt. Ihm sei nicht klar gewesen, dass sich darunter auch sexuelle Inhalte mit Minderjährigen und Kindern befinden.

Tatsächlich fanden die Ermittler auf dem PC auch sexuelle Darstellungen von Erwachsenen. Die Staatsanwaltschaft wies allerdings darauf hin, dass auf dem Mobiltelefon des Angeklagten fast nur sexuelle Inhalte mit Minderjährigen und Kindern zu finden gewesen seien.

Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

Im Zuge der Urteilsverkündung erklärte der Richter, dass bei diesem Delikt eigentlich eine Freiheitsstrafe vorgesehen sei. In gewissen Fällen gebe es aber die Möglichkeit, diese in eine Geldstrafe umzuwandeln, was der Richter dann auch tat. Der 20-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen in Höhe von vier Euro verurteilt. Das sind 1.440 Euro.

Der Richter begründete das Urteil zum einen mit der Unbescholtenheit des Angeklagten und zum anderen damit, dass er nicht glaube, dass es eine Freiheitsstrafe benötige, um zu verhindern, dass der Angeklagte noch einmal straffällig werde. Dem 20-Jährigen sind zudem zwei Handys und ein PC entzogen worden, auf denen sich die illegalen Aufnahmen befanden. Die Geräte werden vernichtet.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Da der junge Mann vor Gericht nicht anwaltlich vertreten war, bat er dennoch um eine dreitägige Bedenkzeit, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.