Schild Wahllokal
Mathis Fotografie
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Politik

Vorarlbergs Wahllokale dürfen länger offenhalten

Die Wahlrechtsreform sieht erstmals eine Schließzeit für die Wahllokale vor. Diese dürfen bis spätestens 17.00 Uhr offenhalten, das ist allerdings keine Verpflichtung. Die konkrete Wahlzeit wird von der Gemeindewahlbehörde festgelegt.

In Vorarlberg können die Wahllokale künftig länger geöffnet haben. Das wurde am Mittwoch im Landtag beschlossen. Seit Jahrzehnten schließen die Wahllokale in Vorarlberg um 13.00 Uhr. Nun soll mindestens bis 17.00 Uhr gewählt werden können.

Eine Umfrage bei den größeren Gemeinden zeigt aber, dass es aktuell keine Bestrebungen gibt, die Wahllokale tatsächlich länger offenzuhalten. Aus Feldkirch heißt es etwa, es gebe „derzeit keine Bestrebungen bezüglich Ausweitung der Öffnungszeiten der Wahllokale“. Auch in Bregenz stehen längere Öffnungszeiten derzeit „nicht zur Diskussion“.

Wahltermin steht noch nicht fest

Der Termin für die Landtagswahl steht indes noch nicht fest. Sollte bei den Wahlterminen alles so verlaufen wie vor fünf Jahren, würde die Wahl am 13. Oktober stattfinden. Möglich sind aber auch Termine von September bis November. Das hängt davon ab, ob die Nationalratswahl wie geplant im September stattfinden wird.

Wahlbeisitzer sollen finanzielle Entschädigung bekommen

Außerdem bekommen Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer künftig eine finanzielle Entschädigung. Je nach Dauer ihrer Tätigkeit erhalten sie zwischen 33 und 100 Euro. Das Geld soll auch den Mitgliedern der Wahlbehörde bei Landtagswahlen zustehen. In anderen Bundesländern sammeln die Parteien diese Entschädigungen als Spenden ein. Mittlerweile sei es allgemein schwierig, überhaupt Wahlbeisitzer zu finden. Eine verpflichtende Barrierefreiheit der Wahllokale und Wahlzellen soll es spätestens ab dem 1. Jänner 2028 geben.