Gegen 22.00 Uhr meldeten Passanten der Polizei, dass in Dornbirn-Schwefel ein Mann mit einer Waffe in der Hand herumlaufen würde. Die Polizei rückte daraufhin mit einem Großaufgebot an, auch das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe wurden alarmiert. Am Einsatzort konnten die Beamtinnen und Beamten niemanden mit einer Waffe finden und Passanten informierten die Einsatzkräfte, dass der Mann mit einem Auto weggefahren sei.
Besitz von Schreckschusswaffen nicht verboten
Daraufhin startete die Polizei eine Fahndung nach dem Auto, das sie nach kurzer Zeit in der Nähe des Dornbirner Bahnhofs anhalten konnten. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass es sich bei der vermeintlichen Waffe um eine Schreckschusswaffe handelte. Deren Besitz ist grundsätzlich nicht verboten, sofern kein Waffenverbot oder Ähnliches vorliegt. Der Mann durfte nach der Kontrolle weiterfahren, bestätigte der Pressesprecher der Landespolizeidirektion, Fabian Marchetti.