Walter Schmolly, Direktor der Caritas Vorarlberg, lässt das Argument der Wirtschaft, dass Unternehmen unmöglich ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden prüfen lassen können, nicht gelten. „Ich möchte nicht sagen, dass es eine Kleinigkeit ist für Unternehmen, aber es ist zu schaffen und ich sehe nicht wirklich die Alternative“, äußert er sich zur bevorstehenden Abstimmung um ein EU-weites Lieferkettengesetz.
In Vorarlberg wären etwa 50 Unternehmen betroffen
Konkret geht es in der Abstimmung darum, dass die Europäische Union große Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in die Pflicht nehmen. Außerdem betroffen wären Unternehmen, die die Hälfte ihres Nettoumsatzes in sogenannten Risikosektoren erwirtschaften, wie beispielsweise in der Textilindustrie.
In Vorarlberg würde das Gesetz nach Auskunft der Industriellenvereinigung (IV) für etwa 50 Unternehmen gelten, sie würden dadurch in Bürokratie ersticken. Auch die Vorarlberger Wirtschaftskammer lehnt den derzeitigen Vorschlag ab, weil er nach Ansicht von Hopfner in weiterer Folge auch die kleinen und mittelständischen Betriebe treffen würde.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen
„Wenn die großen Unternehmen das erfüllen müssen, dann müssen sie sich auch bei den kleineren absichern, dass dort der Teil der Wertschöpfungen, die zu diesen Unternehmungen hinausgeht, dass das dort dann auch gilt“, äußert er seine Bedenken. Er habe die Sorge, dass die Bürokratie über die kleinen und mittelständischen europäische Unternehmen hinausgehe, was aus seiner Sicht „weit über das Ziel hinausgeht“. Hopfner betont zwar, dass Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz besser vereinbart werden müssten, stellt aber infrage, ob die EU so ihr Ziel erreiche.
Abstimmung auf den 14. Februar verschoben
Die EU-Staaten konnten sich am Freitag nicht auf das EU-Lieferkettengesetz einigen und vertagten die zugehörige Abstimmung. Das teilte ein Sprecher der belgischen Ratspräsidentschaft auf X (Twitter) mit. Wie aus EU-Kreisen zu hören war, wurde die Abstimmung auf den 14. Februar verschoben.
Damit der Text verabschiedet werden kann, wäre eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedsstaaten bzw. 15 von 27 oder Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten nötig.