Gerichtsverhandlung am 08.02.2024
Moritz Moser
Moritz Moser
Chronik

18 Monate Haft nach Schüssen in Bregenz

Im Fall um die Schüsse auf ein Wohnhaus in Bregenz gab es am Donnerstag vor dem Landesgericht einen Freispruch. Der Angeklagte wurde aber wegen anderer Taten zu 18 Monaten Haft verurteilt. Er und ein bewaffneter Begleiter waren demnach in eine Wohnung eingedrungen. Danach flüchtete er mit überhöhter Geschwindigkeit durch Bregenz.

Am 27. August 2023 fielen vor einem Wohnhaus in Bregenz Schüsse. Mehrere Männer versuchten in ein Wohnhaus zu kommen. Einer von ihnen soll dabei auf die Eingangstüre gefeuert haben. Am selben Tag kam es in Bregenz aber noch zu weiteren Vorfällen.

Eine Gruppe Männer kam auf der Suche nach einem Kollegen zur Wohnung eines Bekannten. Sie vermuteten, dass dieser sich bei ihm verstecken könnte. Einer der Beteiligten, ein 33-jähriger österreichischer Staatsbürger, stand am Donnerstag in Feldkirch vor Gericht. Der Hauptverdächtige ist aber nach wie vor auf der Flucht. Die Polizei bittet um Hinweise.

Erster Prozess nach Schüssen in Bregenz

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Mit Waffe in die Wohnung

An der Wohnungstüre des Bekannten gab sich der Angeklagte lautstark als Kriminalpolizist aus. Die dadurch aufgeschreckte Nachbarin sprach vor Gericht von einem erdbebenartigen Lärm. Ihre Katzen seien in Panik geraten. Der Angeklagte zeigte sich reuig, aber mit durchaus selektiven Erinnerungen. Sicher war er sich, dass er beim nach wie vor flüchtigen Mann keine Waffe gesehen hatte. Dass sie die Tür zum Wohnhaus eingetreten hatten, schloss er zunächst ebenfalls aus. An einen dritten Beteiligten konnte er sich ebenso wenig erinnern.

Er habe so viele Drogen konsumiert, erklärte der 33-jährige vor Gericht. Dass er die Waffe des Begleiters nicht gesehen haben könnte, glaubte das Opfer der ganzen Aktion nicht. Der Mann, in dessen Wohnung die beiden Besucher eindrangen, gab zu Protokoll, dass die Waffe ständig zu sehen gewesen sei. Man habe damit auch auf ihn gezielt. Nur ein Blinder hätte sie nicht wahrnehmen können. Auch die Ex-Freundin des Flüchtigen hatte vor der Polizei angegeben, dass dieser immer eine Waffe bei sich trage.

„Dritter Mann“ nicht zur Zierde

Der Zeuge zeigte sich ob der Fragen der Verteidigerin sichtlich genervt. Vorübergehend wurde es im Saal laut, als die Rede auf einen möglichen gemeinsamen Drogenkonsum des Wohnungsinhabers und der Täter an den Tagen vor dem Vorfall kam. Das stimme nicht, erklärte das Tatopfer nachdrücklich. Er und der Angeklagte kennen sich seit der Schulzeit. Auch der Mann, den die beiden Eindringlinge bei ihm suchten, war für sie kein Unbekannter. Warum sie ihn überhaupt finden wollten, kam in der Hauptverhandlung nicht zur Sprache. Immer wieder ging es aber um Drogenkonsum.

Das bewaffnete Eindringen in seine Wohnung sei ganz eindeutig eine geplante Aktion gewesen, so das Opfer. Ansonsten hätte nicht ein unbekannter Dritter draußen Schmiere gestanden. Woher er wisse, dass dieser Schmiere gestanden sei, wollte die Verteidigerin wissen. Ob sie meine, dass jemand um halb zwei in der Früh zur Zierde draußen gestanden sei, erwiderte der Zeuge aufgebracht.

Die zerstörte Tür

Ausgiebig verhandelt wurde über die Frage der zerstörten Eingangstür zum Wohnhaus. Den Mann, den die Eindringlinge vergeblich in der Wohnung des Opfers gesucht hatten, traf der Angeklagte schließlich in der Untersuchungshaft. Er saß dort in anderem Zusammenhang ein. Der damals Gesuchte habe dem Angeklagten in der U-Haft erzählt, der Wohnungsinhaber habe die Türe selbst zerstört. Das Opfer habe die Sache so dem Angeklagten umhängen wollen.

Der in der Wohnung vergeblich gesuchte Kollege und nunmehrige Zeuge in Sachen Türzerstörung wurde am Donnerstag per Videoschaltung aus der Justizanstalt Innsbruck einvernommen. Er erklärte zunächst, nie mit dem Angeklagten in der U-Haft über die Türe geredet zu haben. Auf Nachfrage der Richterin meinte er schließlich aber, er habe schon gehört, dass das Opfer die Türe kaputt gemacht habe. Dann erkundigte er sich, ob er nicht lieber doch keine Aussage machen könne.

Türe doch zerstört

Der Angeklagte wiederum räumte zum Ende der Hauptverhandlung ein, es hätte doch sein können, dass er und sein Kumpane die Tür zerstört hätten. Das Opfer wurde mit den Kosten für die Reparatur zweier Türen und eines Fernsehers auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Als er bei der Polizei seine Aussage gegen die Eindringlinge gemacht hatte, war nämlich auch noch in der Wohnung des Mannes eingebrochen worden. Auch wegen dieses Einbruchsdiebstahls setzte es einen Schuldspruch gegen den Angeklagten. Man habe ihn und zwei andere Autofahrer flüchten gesehen. Allerdings konnte nur er nach einer Verfolgungsjagd gestoppt werden. Dabei fuhr der Angeklagte mit etwa 100 km/h und auf der Busspur durch Bregenz.

Zwei Polizisten, die versuchten ihn aufzuhalten, habe er nicht erkannt. Vor ihren Warnschüssen wollte er sich in Sicherheit bringen, so der Angeklagte. Da sich die Männer nur mit Glück und durch Sprünge zur Seite retten konnten, wurde er außerdem wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Für die Flucht erfolgte ein Schuldspruch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte „von Herzen“ bei den Beamten.

Teilweiser Schuldspruch

Wegen des bewaffneten Wohnungsbesuches gab es zudem einen Schuldspruch wegen schwerer Nötigung und schließlich noch eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung, unter anderem an der Türe. Das Opfer habe einen „überzeugenden Eindruck hinterlassen“, so die Richterin. „Ein solches Verhalten wird nicht geduldet.“

Freigesprochen wurde der Angeklagte hingegen wegen der Schüsse auf die Türe des anderen Bregenzer Wohnhauses. Es bestehe trotz des zeitlichen Zusammenhanges nicht die nötige Sicherheit für eine Verurteilung, erklärte Richterin Tagwercher. Bei den übrigen Taten ortete sie hingegen „kriminelle Energie pur“. Die einzig angemessene Strafe sei, auch im Hinblick auf die fünf Vorstrafen des Angeklagten, eine unbedingte Haft von 18 Monaten. Da der Mann aber einen Job habe und seit der Entlassung aus der U-Haft nichts vorgefallen sei, gebe sie ihm die Chance, eine Fußfessel zu beantragen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Hauptverdächtiger weiter auf der Flucht

Der 27-jährige Hauptverdächtige ist weiterhin auf der Flucht. Der Genannte ist laut Polizei 176 cm groß, hat schwarzes Haar und mehrere auffallende Tätowierungen an den Unterarmen sowie linksseitig am Hals. Er war zuletzt Bartträger und mit einer Schildkappe bekleidet.

Personen, die Angaben über den Aufenthaltsort des Gesuchten machen können, werden gebeten, sich beim Landeskriminalamt Vorarlberg (Tel.: +43 59133 80-3333) oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.