Vor dem Landhaus hat am Mittwochmittag wieder ein Klimaprotest stattgefunden. Etwa 40 Menschen versammelten sich mit Plakaten auf dem Gehsteig. Nach rund zehn Minuten wurde die Veranstaltung von der Polizei aufgelöst, die Kundgebung befand sich innerhalb der sogenannten Bannmeile. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befolgten die Anweisungen und zogen sich zurück.
Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten der Gruppe Extinction Rebellion kündigten bereits im Vorfeld der Landtagssitzung am Mittwoch eine Protestaktion an. Deshalb sperrte die Polizei den Vorplatz des Landhauses bereits am Mittwochmorgen ab. Es wurde ein zusätzlicher Kontrollpunkt im Freien für Landhausbesucher aufgebaut. Auch die Rückseite des Landhauses ist umzäunt.
Zur selben Zeit hielt die Umweltgruppe „Großeltern für Klimaschutz“ – eine Mahnwache vor dem vorarlberg museum ab. Die beiden Gruppierungen haben die Vorgehensweise nach eigenen Angaben miteinander abgestimmt. Die Umweltgruppe vor dem vorarlberg museum respektierte die Bannmeile vor dem Landhaus. Etwa 120 Personen nahmen laut Polizei an der Kundgebung gegen das Projekt „Tunnelspinne“ teil.
Straßenblockade: Sperre für rund 15 Minuten
Kurz vor 13.00 Uhr fanden sich nach Angaben der Polizei außerdem 15 Aktivistinnen und Aktivisten im Kreuzungsbereich der Schweizer Straße (L202) und der Rathausstraße ein. Die Straße musste in diesem Bereich komplett für den Verkehr gesperrt werden, nach etwa 15 Minuten lösten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kundgebung selbst auf. Die Versammlungsleiterin wurde von der Behörde identifiziert, der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Versammlungsrecht und seine Bedeutung
Die Versammlungsfreiheit ist ein zentraler Pfeiler einer jeden freien Gesellschaft. Sie gewährleistet das Recht, sich friedlich zu versammeln und ist für die demokratische Staatswillensbildung unerlässlich. Doch dieses Recht unterliegt auch gewissen Beschränkungen. So darf beispielsweise gemäß Versammlungsgesetz während einer Landtagssitzung keine Versammlung innerhalb einer Bannmeile von 300 Metern stattfinden.
Eine trotzdem durchgeführte Versammlung innerhalb dieser Bannmeile ist verboten und führt zu einer behördlichen Auflösung, heißt es vonseiten der Polizei. Die Teilnehmenden machen sich strafbar. Die Landespolizeidirektion hat hier die Aufgabe, das Versammlungsgesetz durchzusetzen und für die Einhaltung der Bannmeile zu sorgen.