EU Flagge
ORF.at/Roland Winkler
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Politik

Vorarlbergs Spitzen-Kandidaten für die EU-Wahl

Die EU-Wahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Bereits jetzt steht fest, wer die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Vorarlberger Landtagsparteien sein werden. Derzeit ist mit Claudia Gamon nur eine Abgeordnete aus Vorarlberg im EU-Parlament vertreten. Sie wird nicht mehr antreten.

Schwarz-Fuchs und Schnetzer-Sutterlüty für die ÖVP

Der Vorarlberger ÖVP-Parteivorstand hat die Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs und die Vizebürgermeisterin von Sulz, Gerda Schnetzer-Sutterlüty, für EU-Wahl nominiert.

Christine Schwarz-Fuchs und die  Vizebürgermeisterin Gerda Schnetzer-Sutterlüty
ÖVP Vorarlberg
Christine Schwarz-Fuchs und Gerda Schnetzer-Sutterlüty

Hartmann tritt für die Grünen an

Spitzenkandidat der Vorarlberger Grünen ist der 27-jährige Krankenpfleger und Student Johannes Hartmann aus dem Bregenzerwald. Bekannt ist er als Vertreter der Protestbewegung „Fridays for Future.“

Johannes Hartmann
Philipp Mück
Johannes Hartmann

Joachim Fritz ist Spitzenkandidat der FPÖ

Der Vorarlberger FPÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl ist Joachim Fritz. Der 49-jährige Kleinwalsertaler ist Polizei-Personalvertreter und Stellvertreter von Landesobmann Christof Bitschi.

Joachim Fritz
FPÖ
Joachim Fritz

Kreinbucher geht für SPÖ in den Wahlkampf

Auch der Spitzenkandidat der Vorarlberger SPÖ steht bereits fest. Philipp Kreinbucher wird auf dem 7. Listenplatz kandidieren. Bisher war er Vorsitzender der SPÖ Lustenau.

Philipp Kreinbucher
Wolfgang Spekner
Philipp Kreinbucher

Gruber tritt für NEOS an

Die Vorarlberger NEOS-EU-Abgeordnete Claudia Gamon tritt bei dieser Wahl nicht mehr an. Als Vorarlberger Kandidat zur EU-Wahl hat sich der in Zwischenwasser lebende Mitgründer von NEOS Christoph Gruber aufstellen lassen.

Christoph Gruber
Ben Haemmerle Photography
Christoph Gruber

Derzeit nur eine Abgeordnete aus Vorarlberg

Derzeit ist mit Claudia Gamon nur eine Abgeordnete aus Vorarlberg im EU-Parlament vertreten. Sie sitzt seit Juli 2019 für NEOS im Parlament. Seit rund einem Jahr ist sie Parteichefin der Vorarlbergers NEOS. Sie wird sich als Spitzenkandidatin für die Landtagswahl im Herbst bewerben.

Österreich ist im jetzigen EU-Parlament mit 19 Abgeordneten vertreten. Davon gehören sieben zur ÖVP, fünf zur SPÖ, je drei zu den Grünen und FPÖ und eine zu NEOS.

Vorzugsstimmen können vergeben werden

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Wahl findet vom 6. bis 9. Juni in allen 27 EU-Ländern statt.

Hier finden Sie das Wahlergebnis aller 96 Gemeinden von der EU-Wahl 2019.

In Österreich ist der Wahltag der 9. Juni. Es gibt nur einen Wahlkreis, Wahlpflicht besteht nicht. Bei der EU-Wahl wird die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben.

Als Wahlsystem legt das EU-Recht in allen Ländern das Verhältniswahlrecht fest. Das heißt, dass die Anzahl der gewählten Mitglieder jeder Partei vom Anteil der Wählerstimmen abhängt, die die jeweilige Partei erhalten hat.

Die Wähler können den Kandidatinnen und Kandidaten der Partei, die sie wählen, Vorzugsstimmen geben. Dadurch erhöht sich die Chance, den Einzug ins Europäische Parlament zu schaffen.

20 Abgeordnete aus Österreich

Heuer werden 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Zahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaat gewählt werden, wird vor jeder Wahl festgelegt und beruht auf dem sogenannten Grundsatz der degressiven Proportionalität. Das heißt, ein Abgeordneter aus einem größeren Land vertritt mehr Menschen als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Jedes EU-Land darf mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete haben.

Bei der EU-Wahl 2024 an der Spitze steht Deutschland mit 96 Abgeordneten, dahinter Frankreich mit 81 und Italien mit 76. Schlusslicht sind Luxemburg, Malta und Zypern mit je sechs Abgeordneten. In Österreich sind es 20.

Wahlalter ab 16 Jahren

Um wählen zu dürfen, muss man am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlberechtigt sind Österreicher und EU-Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sowie Auslandsösterreicher. Am Stichtag der Europa-Wählerevidenz muss man in einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Man kann in dem EU-Land wählen, in dem man Staatsbürger ist. Wenn man in einem anderen EU-Land lebt, kann man in diesem EU-Land wählen.